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Verpackungsverordnung

Erklären Sie sich!

Welche Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abzugeben?

Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist ein wichtiges Element der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Sie betrifft Unternehmen, die Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher erstmalig in Verkehr bringen.

Wenn ein Unternehmen weniger als 80 000 Kilogramm Glas oder 50 000 Kilogramm Papier, Pappe Karton oder 30 000 Kilogramm Kunststoffe, Verbunde, Weißblech oder Aluminium für Verbraucherverpackungen einsetzt, ist es von der Abgabe einer Vollständigkeitserklärung befreit – allerdings nicht von der Beteiligung an einem der dualen Systeme und von der Zahlung von Entsorgungsentgelten.

In der Vollständigkeitserklärung werden die in Verkehr gebrachten Verpackungen getrennt nach den Materialarten erfasst. Diese Aufstellung muss von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem IHK-Sachverständigen überprüft und zur Bestätigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Danach kann das Unternehmen die Vollständigkeitserklärung online an das VE-Register unter www.ihk-ve-register.de übermitteln. Für Mittelfranken ist die Nürnberger IHK die registerführende Stelle.

Trittbrettfahrer, die für das Einsammeln und Verwerten ihrer Verkaufsverpackungen nach wie vor keine oder zu geringe Entsorgungsentgelte an eines der dualen Systeme zahlen, lassen sich nunmehr schnell ermitteln. Denn in das VE-Register der IHKs tragen auch die dualen Systeme die Verpackungsmengen ein, die die Unternehmen bei ihnen melden.

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der VE für das Berichtsjahr 2010 endete am 1. Mai 2011. Seit dem 2. Mai 2011 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter www.ihk-ve-register.de fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben.

Eine Auswertung der IHK Nürnberg für Mittelfranken zeigt, dass 85 mittelfränkische Unternehmen fristgerecht zum 1. Mai 2011 durch eine Vollständigkeitserklärung Auskunft über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen gegeben haben. Das sind 20 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres und mehr als doppelt so viele wie im Mai 2009. Allerdings ist davon auszugehen, dass einige Unternehmen die VE nachträglich abgeben werden, da das Register wie auch im vergangenen Jahr noch eine Zeit lang offen bleiben wird.

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2011, Seite 35

 
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