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Stiftungen

Zuwachs verlangsamt sich etwas

In Bayern sind nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im vergangenen Jahr 105 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts errichtet worden. Das sind 36 Stiftungen weniger als im Vorjahr. Insgesamt gibt es in Bayern damit fast 3 600 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Mit einer Stiftungsdichte von 28 Stiftungen pro 100 000 Einwohner liegt Bayern über dem bundesweiten Durchschnitt von 24 und belegt den vierten Platz unter den Bundesländern. Im Ranking der Stiftungsdichte in den 80 deutschen Großstädten belegt Würzburg mit 82 Stiftungen pro 100 000 Einwohner den ersten Platz. Nürnberg liegt in diesem Vergleich auf Platz 22, Erlangen und Fürth sind gleichauf auf Rang 37.

Deutschlandweit besteht nach wie vor ein großes Interesse an der Gründung von Stiftungen: Deren Zahl ist im Jahr 2012 um 3,2 Prozent auf rund 19 560 gewachsen. Damit bleibe Deutschland innerhalb Europas Spitzenreiter in Sachen Stiftungsneugründungen, so Dr. Wilhelm Krull, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und Generalsekretär der VolkswagenStiftung. Der Verband werbe seit Langem dafür, dass rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts ausreichend dotiert sein sollten. Diese Bemühungen zeigten nun Wirkung: Bei kleineren Stiftungssummen würden alternative Stiftungsformen wie Treuhandstiftungen immer beliebter, dies gelte auch für Zustiftungen, zum Beispiel in Form von Stiftungsfonds.

Ein Problem der Stiftungen sei die derzeitige Niedrigzinsphase, sie mache es schwer, Erträge zu erwirtschaften, aus denen die Stiftungszwecke verwirklicht werden können. Zudem seien die Stiftungen zu einer Anlagepolitik verpflichtet, mit der die Erhaltung der Substanz der Stiftung gewährleistet werde. Vor diesem Hintergrund öffnen sich die Stiftungen vermehrt kreativen Ansätzen, um ihre Vermögensanlagen zu optimieren, so der Bundesverband. Dazu zähle das Pooling kleinerer Vermögen und die Vermögensanlage im Sinne des Stiftungszweckes, auch Mission Investing genannt. In diesem Zusammenhang plädiert der Verband dafür, das geplante Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zügig zu verabschieden (der Bundestag hatte hierfür bereits grünes Licht gegeben; die Zustimmung des Bundesrates lag zu Redaktionsschluss nicht vor). Das Gesetz berücksichtige auch die spezifischen Herausforderungen durch die Niedrigzinsphase, da es sinnvolle zivil- und steuerrechtliche Änderungen enthalte. Dazu zähle z.B. die Flexibilisierung der Rücklagenbildung oder die Ermöglichung von Endowments, d.h. Stiftungen können andere Stiftungen mit Vermögen ausstatten (z.B. für Professuren oder kulturelle Zwecke).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2013, Seite 49

 
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