Telefon: +49 911 1335-1335

Investitionszuschuss

Der Bund fördert das Wagnis

Mit dem neuen „Investitionszuschuss Wagniskapital“ will die Bundesregierung die Finanzierung von innovativen Gründerfirmen verbessern. Bis 2016 stehen insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung, um insbesondere private Investoren zum Engagement in Start-up-Unternehmen zu motivieren. Sie können jetzt einen Zuschuss von 20 Prozent ihres Investitionsbetrags beantragen.

„Die Kapitalsuche junger Unternehmen ist immer noch verbesserungsfähig. Hier erhoffen wir uns vom Investitionszuschuss einen wesentlichen Impuls, dass mehr Kapital für junge Unternehmen bereitgestellt wird“, so Dr. Benedikte Hatz, Geschäftsführerin der Gründer- und Unternehmerinitiative Netzwerk Nordbayern, die u.a. den Businessplan-Wettbewerb Nordbayern organisiert und innovative Unternehmen bei den ersten Schritten in der Selbstständigkeit begleitet. „Vielleicht lassen sich dadurch auch verstärkt Privatanleger ermutigen, sich erstmals als Kapitalgeber und Business Angel für Nachwuchsunternehmen zu engagieren.“

Das Netzwerk unterstützt u.a. bei Fragen der Unternehmensbeteiligung und bringt kapitalsuchende Gründer mit potenziellen Investoren zusammen. Wichtige Partner sind dabei die sogenannten Business Angels – das sind in der Regel erfahrene Unternehmer oder Manager, die den Gründerfirmen mit unternehmerischem Know-how und Kontakten zur Seite stehen und darüber hinaus privates Kapital investieren. Fast 70 Business Angels sind im Finanzierungsnetzwerk des Netzwerk Nordbayern aktiv.

So funktioniert der „Investitionszuschuss Wagniskapital“: Der Business Angel bekommt nach Antragsbewilligung 20 Prozent des Kapitals, das er in ein Start-up investiert, vom Bund zurückerstattet. Die erworbenen Anteile muss er mindestens drei Jahre halten. Bemerkenswert ist, dass bereits Investments ab 10 000 Euro gefördert werden können. Damit sei das neue Förderinstrument auch für kleinere Privatanleger interessant, so Alexander Fortunato, Referent für Gründungsförderung und Mittelstandsfinanzierung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Jeder Kapitalgeber kann pro Jahr Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu einer Mio. Euro jährlich bezuschusst werden.

Damit dieser Zuschuss genehmigt wird, hat das geförderte Unternehmen einige Bedingungen zu erfüllen: Der Betrieb muss u.a. innovativ sein, nicht länger als zehn Jahre bestehen und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Ist das der Fall, kann das Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de einen Online-Antrag einreichen. Mit der daraus resultierenden Antragsnummer und einem Entwurf des Gesellschaftsvertrags kann dann der beteiligte Kapitalgeber selbst seinen Antrag stellen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2013, Seite 21

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick