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Geschmacksmuster

Neues Design-Gesetz in Kraft getreten

Die rechtlichen Grundlagen für Geschmacksmuster, mit denen die äußere Form von Produkten geschützt werden kann, wurden neu gefasst. Das bisherige Geschmacksmuster-Gesetz wird ab 1. Januar 2014 Design-Gesetz (DesignG) heißen, entsprechende Registrierungen werden dann als eingetragenes Design bezeichnet.

Außerdem wird es, wie bereits bei den anderen gewerblichen Schutzrechten, ein Nichtigkeitsverfahren geben, das jedermann wegen nicht rechtmäßiger Designs vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragen kann. Die Änderungen wurden am 16. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Auch schärfere strafrechtliche Sanktionen, die Produktpiraten betreffen, sind in dem entsprechenden Gesetz enthalten. Für gewerbsmäßige Markenpiraten gilt bereits seit dem 17. Oktober 2013, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, ein neuer Artikel 143 Absatz 2 Markengesetz (MarkenG). Damit wird es zukünftig Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für gewerbsmäßige oder bandenmäßige Delikte der Markenfälschung geben.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2013, Seite 31

 
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