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Rahmenvertrag für IHK-Mitglieder

Günstige Strompreise

Noch bis 30. November 2014 können IHK-Mitgliedsunternehmen dem Rahmenvertrag mit günstigen Tarifen beitreten.

Seit 13 Jahren haben IHK-Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Strom zu günstigen Konditionen bei ihrem regionalen Stromversorger zu beziehen. In einer aktuellen Kampagne hat die IHK mit der N-Ergie Aktiengesellschaft sowie weiteren regionalen Stromversorgern günstige Konditionen zum Bezug von Gewerbestrom für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2017 vereinbart. Möglich wurden diese durch die derzeit günstigen Preise für Strom an der Strombörse. Das Angebot gilt für alle IHK-Mitglieder in Mittelfranken, die Strom zur gewerblichen Nutzung beziehen und nicht mehr als 100 000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen. Ein Beitritt zum aktuellen Angebot ist bis 30. November 2014 möglich.

Bei diesem Angebot bleibt der reine Energiepreis für die Jahre 2015, 2016 und 2017 konstant. Im Vergleich zum aktuellen Gewerbetarif der N-Ergie bedeutet das eine Einsparung um rund neun Prozent. Sollten sich die vom Versorger nicht beeinflussbaren Preisbestandteile (z.B. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen oder Stromsteuer) ändern, so wird diese Preisänderung dem Kunden in gleicher Höhe weiterverrechnet. Da die Höhe der Konzessionsabgaben von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängt, ergeben sich unterschiedliche Netzentgelte für das Stadtgebiet Nürnberg und die Postleitzahlenbereiche außerhalb des Stadtgebiets.

Entgelte der Netznutzung

Entgelte für die Netznutzung des örtlichen Netzbetreibers, die von der N-Ergie bzw. einem Kooperationspartner in Rechnung gestellt werden, werden in gleicher Höhe weiterverrechnet. Sämtliche Kostenbestandteile der Netznutzung werden getrennt ausgewiesen. Dies sind derzeit der Arbeitspreis, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe sowie die Umlagen gemäß folgender Regelungen: § 9 Abs. 7 Kraftwärme-Kopplungsgesetz (KWK), § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 17 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Offshore-Haftungsumlage) und § 18 Abs. 2 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).

Sollten Gesetze, sonstige Rechtsnormen oder Festlegungen der Bundesnetzagentur dazu führen, dass der Bezug oder die Abgabe elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, wird die N-Ergie eine entsprechende Anpassung der Entgelte vornehmen.

Bestandskunden

 

IHK-Mitglieder, die bereits am Stromrahmenvertrag teilnehmen, haben noch einen Liefervertrag bis Ende 2015. Auch diese Unternehmen können die derzeit sehr günstigen Konditionen an der Strombörse nutzen und sich frühzeitig für die Jahre 2016 und 2017 die Strombelieferung zu günstigen Preisen sichern. In diesem Fall beginnt die Laufzeit am 1. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2017.

Die Auftragsformulare für Neukunden und für Bestandskunden können Sie von der IHK-Homepage herunterladen. Dort finden Sie detailliert aufgelistet die verschiedenen Preismodelle für alle Stadtgebiete. Senden Sie das unterschriebene Auftragsformular bis zum 30. November 2014 an die N-Ergie Aktiengesellschaft, CPG-KM, 90338 Nürnberg. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 271-6440 werden Ihre Fragen beantwortet.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2014, Seite 18

 
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