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Editorial

Vom Sterben und Erben

Nichts in dieser Welt sei sicher, außer dem Tod und den Steuern – meinte zumindest Benjamin Franklin. Tatsache ist, dass beide Erscheinungen nicht besonders begehrt sind, auch nicht bei Unternehmerinnen und Unternehmern.

Niemand zahlt mit übertriebener Begeisterung Steuern, aber es gibt einen gewichtigen Unterschied: den Unterschied zwischen Ertrags- und Substanzsteuern. Wer immer über die Besteuerung mehr oder minder großer Vermögen nachdenkt, verkennt das ausgeprägte Unbehagen, bereits versteuertes Geld ein zweites Mal durch die Steuermühle gedreht zu sehen. Das gilt sowohl für eine denkbare Vermögensabgabe als auch für die Erbschaftsteuer.

Entscheidend aber ist ein ganz anderer Faktor, der gerne auch bei den üblichen Rankings vermögender Familien übersehen wird: Der überwiegende Teil des Vermögens bei Familienunternehmern besteht aus reinen Buchwerten, ist im Unternehmen gebunden und kann schlichtweg nicht zu Steuerzwecken liquidiert werden. Was dem Aktionär eines börsennotierten Konzerns ohne weiteres möglich ist, würde die Erben von Privatunternehmen vor unüberwindliche Probleme stellen.

Wer den Erhalt einer mittelständischen Struktur im Lande fordert, kann vor diesem Zusammenhang nicht die Augen verschließen, alles andere ist schlicht mittelstandsfeindlich. Die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist nun erneut in den Händen unserer Politikerinnen und Politiker. Sie sollten die Finger komplett von Substanzsteuern lassen, denn den vererbenden Unternehmer kann Martin Luther nicht gemeint haben, als er schrieb: „Ein Geiziger kann nichts Nützlicheres und Besseres tun, als wenn er stirbt.“

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2015, Seite 3

 
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