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Erbschaftssteuer

Familienunternehmen stärken!

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Die Politik betont gerne – nahezu über alle Parteigrenzen hinweg – die besondere Bedeutung der Familienunternehmen. Das hören wir Unternehmer in allen Reden und in vielen Gesprächen. Die Familienunternehmen in unserem Land sind in der Tat etwas Besonderes. Sie prägen unsere Wirtschaftsstruktur. Sie sind über Generationen hinweg in den Regionen verankert und sie sind oft weltweit erfolgreich.

In seinem Urteil zur Erbschaftssteuer hat das Bundesverfassungsgericht deshalb auch unterstrichen, welchen hohen Stellenwert die Familienunternehmen für unseren Wirtschaftsstandort haben. Der Erhalt der Unternehmensstruktur und von Arbeitsplätzen werden als Ziele einer Verschonung bei der Übertragung von Betriebsvermögen ausdrücklich anerkannt.

An einigen Stellen sieht das Bundesverfassungsgericht jedoch Bedarf für eine Nachsteuerung. Vor allem bei großen Unternehmen soll belegt werden, dass eine Verschonung gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn eine Steuerzahlung eines Unternehmens die Investitionskraft schwächt und damit Arbeitsplätze gefährdet oder wenn es sogar verkauft oder aufgelöst werden müsste. Daher soll ab einer noch festzulegenden Grenze eine „Bedürfnisprüfung“ für die Verschonung erfolgen.

Die ersten Vorschläge zur Ausgestaltung der Erbschaftssteuer liegen auf dem Tisch. Jedoch sorgen insbesondere die Ausführungen zur Bedürfnisprüfung für Stirnrunzeln. Denn das Bundesfinanzministerium hat vorgeschlagen, diese nicht auf das Unternehmen zu beziehen, sondern auf den Erben. Beantragt dieser eine Verschonung von der Steuerzahlung, soll er nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuerschuld für das Unternehmen sofort aus seinem Vermögen zu begleichen – und zwar nicht nur aus dem gegebenenfalls mit übertragenen privaten Vermögen, sondern auch aus dem bereits vorhandenen. Damit würden wir eine gravierende Änderung des Erbschaftssteuersystems vornehmen. Minimalinvasiv – wie von der Politik angekündigt – könnte man eine solche Änderung nun wirklich nicht nennen.

Zum Glück stehen wir erst am Anfang der Reformdebatte um die Erbschaftssteuer. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat zumindest signalisiert, dass er für weitere Vorschläge offen ist. Das ist gut so. Es geht hier um viel, jedenfalls um viel mehr, als nur die jährlich rund fünf Mrd. Euro Steuereinnahmen. Es geht um den Erhalt unserer einmaligen Wirtschaftsstruktur in Deutschland. Das gilt für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen, aber es gilt natürlich auch für die großen, die überproportional viele Arbeitsplätze sichern.

Autor/in: 

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2015, Seite 17

 
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