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Gelangensbestätigung

Hürde für den Export

Die sogenannte Gelangensbestätigung sorgt auch eineinhalb Jahre nach ihrer Einführung für Unzufriedenheit in der Wirtschaft. Das hat eine aktuelle Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) unter rund 800 Unternehmen ergeben.

Mit der Gelangensbestätigung wird abgesichert, dass die Waren tatsächlich im Bestimmungsland angekommen sind, was wiederum bei Lieferungen in EU-Länder eine Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer ist.

Für etwas Erleichterung in der betrieblichen Praxis hat die zwischenzeitliche Einführung von Alternativnachweisen gesorgt, die auch auf Betreiben der IHK-Organisation zustande gekommen war. Diese Alternativen zur Gelangensbestätigung, z.B. Spediteurbescheinigung oder (CMR-)Frachtbriefe, werden der Umfrage zufolge von über der Hälfte der Unternehmen genutzt. Dennoch erklären die befragten Betriebe mehrheitlich, dass die Regelung einen höheren Personalaufwand, höhere Kosten und ein höheres Geschäftsrisiko ausgelöst habe. Als besonders problematisch sehen es die Betriebe an, dass die Gelangensbestätigung in den anderen EU-Ländern nahezu unbekannt ist und deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

Der BIHK fordert aus diesem Grund einheitliche Nachweisregelungen auf europäischer Ebene. Dieser Forderung hat sich Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner vor Kurzem angeschlossen und diese Position auch gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vertreten. Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen in einem Schreiben an den BIHK angekündigt, dass die praktischen Erfahrungen mit der Gelangensbestätigung und den alternativen Nachweisen analysiert werden sollen. In diese Überprüfung sollen die Erkenntnisse aus zwei Besteuerungszeiträumen einfließen. Auf dieser Basis solle dann geklärt werden, ob es Handlungsbedarf für eine Anpassung der bisherigen Regelung gibt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2015, Seite 53

 
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