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Rechts- und Steuerausschuss

Reform der Erbschaftssteuer

Die Reform der Erbschaftssteuer muss auf jeden Fall so gestaltet werden, dass nicht die Substanz der Unternehmen angegriffen und Arbeitsplätze gefährdet werden. Darüber waren sich Staatssekretär Albert Füracker vom Bayerischen Finanzministerium, der auch das Heimatministerium in Nürnberg leitet, und die Mitglieder des IHK-Rechts- und Steuerausschusses einig.

Füracker sprach sich bei der Ausschusssitzung dafür aus, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zur Erbschaftssteuer nur „minimalinvasiv“ durchgeführt werden dürften. Die vom Bundesfinanzministerium genannte Freigrenze von 20 Mio. Euro je Erwerb sei zu niedrig, denn schon das Bundesverfassungsgericht setze die Grenze, ab der eine konkrete Bedürfnisprüfung stattfindet, bei 100 Mio. Euro an. Die Einbeziehung des Privatvermögens bei der Bedürfnisprüfung sei ebenfalls der falsche Weg, weil eine Orientierung am Betriebsvermögen (Steuertatbestand) stattzufinden habe und nicht am Privatvermögen der Erben. Die Bayerische Staatsregierung spreche sich daher für eine Verschonung aus, die bei 100 Mio. Euro pro Erbteil liegen könne, wenn die Fortführung des Betriebs unter Wahrung der Arbeitsplätze gewährleistet wird. Unternehmen mit einer Familienstruktur sollten uneingeschränkt erbschaftsteuerfrei bleiben. Eine Lösung müsse daher für Großunternehmen oberhalb der Schwellenwerte gesucht werden, um keine Fehlanreize zu setzen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2015, Seite 47

 
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