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Engagement in der Kommunalpolitik

Freistellung von Mitarbeitern

Freistellung Mitarbeiter © Foto: IHK

Wie kann man Arbeitnehmern, die in der Kommunalpolitik aktiv sind, ihr ehrenamtliches Engagement erleichtern? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit die bayerische Landespolitik.

Im Gespräch ist ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung, den die Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern geltend machen könnten. Ein solcher Anspruch wird vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) abgelehnt, der auf funktionierende individuelle Lösungen in den Betrieben verweist. Er stützt sich dabei auf eine Umfrage unter 290 Unternehmen aus ganz Bayern, die nach Erfahrungen mit dem kommunalpolitischen Engagement ihrer Mitarbeiter gefragt wurden. Die Ergebnisse der Umfrage, die von der IHK Nürnberg für Mittelfranken maßgeblich mitgestaltet wurde, wurden bereits im zuständigen Ausschuss des Bayerischen Landtags diskutiert.

In fast der Hälfte der befragten Unternehmen sind Mitarbeiter beschäftigt, die sich in der Kommunalpolitik betätigen. Rund 20 Prozent der Unternehmer, die sich an der Umfrage beteiligten, sind sogar selbst in politischen Gremien der Gebietskörperschaften aktiv. Die Befragten sprechen sich zwar für eine Stärkung des Ehrenamts aus, lehnen aber zu 76 Prozent gesetzliche Regelungen ab, da in der betrieblichen Praxis überwiegend zufriedenstellende Lösungen mit den Mitarbeitern gefunden würden. In kleinen Gemeinderäten werden nach Erfahrung der Betriebe die Sitzungszeiten so terminiert, dass sie in der Regel nicht mit den normalen Arbeitszeiten kollidieren. Anders sei dies in den Stadträten. Deshalb empfiehlt der BIHK den Betrieben individuelle Regelungen für eine Freistellung, um für Klarheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sorgen.

Grundsätzlich bedeutet laut BIHK jede Freistellung einen organisatorischen Aufwand, der vor allem in kleinen Betrieben oft nur schwer zu bewältigen sei. Würde ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung eingeführt, bestehe die Gefahr, dass auf die Berufstätigkeit der ehrenamtlichen Mandatsträger weniger Rücksicht genommen und Sitzungen vermehrt in die übliche Arbeitszeit gelegt würden. Wie bisher müsse daran festgehalten werden, dass ein eventueller Verdienstausfall von der Staatskasse beglichen wird. Ein Freistellungsanspruch mit Entgeltfortzahlung ist aus Sicht der bayerischen IHKs für die Unternehmen nicht tragbar. Abgelehnt wird von über 80 Prozent der Umfrageteilnehmer auch ein Freistellungsanspruch für kommunalpolitische Fortbildungen. Es sei nicht Sache des Arbeitgebers, für die Fortbildung zugunsten eines privaten Ehrenamts aufzukommen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2015, Seite 52

 
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