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Beratungsförderung

Neu ausgerichtet

Illustration Unternehmen © vasabii/Thinkstock.com

Mit Beginn dieses Jahres wurde die Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) koordiniert wird, trägt den Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und fasst folgende bisherige Programme zusammen: „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“.

Das neue Förderprogramm richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • „Jungunternehmen“: Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • „Bestandsunternehmen“: Betriebe ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • „Unternehmen in Schwierigkeiten“, die Lösungen für wirtschaftliche Krisen erarbeiten wollen (unabhängig vom Alter des Unternehmens)

Bei Jungunternehmen und Bestandsunternehmen werden folgende Beratungen gefördert:

  • allgemeine Beratungen: zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • spezielle Beratungen: Zusätzlich können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die z.B. von Frauen oder von Migranten geführt werden.

Betriebe, die in die Kategorie „Unternehmen in Schwierigkeiten“ fallen, können eine Förderung für eine Beratung erhalten, die die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage). Der Fördersatz beträgt 50 Prozent, für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ unabhängig von Alter und Standort dagegen 90 Prozent. Bemessungsgrundlage für Jungunternehmen sind 4 000 Euro, womit der maximale Zuschuss 2 000 Euro beträgt. Bei Bestandsunternehmen gelten eine Bemessungsgrundlage von 3 000 Euro und ein maximaler Zuschuss 1 500 Euro. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss von maximal 2 700 Euro.

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl (z.B. IHK) führen. Bestandsunternehmen können ein solches Gespräch führen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2016, Seite 36

 
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