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Kfz-Versicherung

Sicherheit für die Flotte

Flotte © arsdigital/Fotolia.com

Mit einer Flottenversicherung können Unternehmen ihren Fuhrpark günstig gegen die Folgen von Unfall und Diebstahl absichern. Von Gabriele Weintz

Die Flottenversicherung ist eine Kfz-Versicherung speziell für gewerbliche Versicherungsnehmer. Attraktiv ist sie für Unternehmen mit einem Bestand von mehreren Fahrzeugen, herkömmliche Flottentarife gelten meist ab 25 Fahrzeugen. Einige Versicherer bieten aber auch sogenannte Kleinflottentarife ab drei Fahrzeugen an.

Bei einer Kfz-Flottenversicherung handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer einheitlichen Rabattklasse für alle versicherten Fahrzeuge des Unternehmens – auch für solche, die neu in den Fuhrpark aufgenommen werden. Der Beitragssatz richtet sich nach folgenden Kriterien: Größe der zu versichernden Flotte, Art der Nutzung, Typ der Fahrzeuge, schadenfreie Jahre, Ort der Zulassung, jährliche Laufleistung der Fahrzeuge, Abstellort sowie Schadensverlauf aller versicherten Fahrzeuge. Außerdem hängt der Beitragssatz davon ab, welcher Art das Gewerbe ist und ob der Versicherungsnehmer ein Existenzgründer ist, was in der Regel zur Einstufung in eine günstigere Rabattklasse führt.

Leistungen 

Grundsätzlich umfasst eine Flottenversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für alle versicherten Fahrzeuge, sie kann aber um eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Die Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die der Fahrer mit dem Flottenfahrzeug verursacht und leistet Schadensersatz maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Trifft den Fahrer keine Schuld am eingetretenen Schaden, wehrt die Flottenversicherung die Schadenersatzforderung des Unfallgegners ab.

Durch eine Teilkaskoversicherung werden zusätzlich Schäden abgedeckt, die beispielsweise durch einen Brand am Fahrzeug entstehen. Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem für das im gewerblichen Bereich übliche Fahrzeug-Leasing vorgeschrieben und versichert insbesondere selbst verursachte Unfallschäden und mutwillige Beschädigungen der Fahrzeuge durch betriebsfremde Personen mit. Der tatsächlich notwendige Versicherungsumfang bei gewerblichen Kunden hängt immer davon ab, ob die Fahrzeuge gekauft bzw. geleast sind oder ob es sich um ältere Fahrzeuge handelt. Zusätzlich zu diesen Versicherungen können weitere Versicherungsleistungen, beispielsweise ein Auslandsschadenschutz, ein Mietwagenschutz oder ein Insassenunfallschutz, hinzugebucht werden. 

Vorteile einer Flottenversicherung

Der größte Vorteil einer Kfz-Flottenversicherung ist der geringe Verwaltungsaufwand für den Unternehmer, da für alle beim selben Versicherungsunternehmen versicherten Fahrzeuge eine Sammelrechnung gestellt wird. Sie umfasst also Fahrzeuge für den Innen- und für den Außendienst ebenso wie gewerbliche Fahrzeuge (z.B. Lieferwagen, Anhänger). Auch für den Versicherer bedeutet eine Flottenversicherung einen geringeren Verwaltungsaufwand, was sich positiv auf den Preis auswirkt. Flottenversicherungen sind daher für den Kunden in aller Regel wesentlich günstiger als Einzelpolicen.

Eine Flottenversicherung gestaltet sich meist auch sehr übersichtlich, da für alle Fahrzeuge ein einheitlicher durchschnittlicher Beitragssatz, der sogenannte Verlaufsrabatt, gilt. Die Einstufung der Fahrzeugflotte in eine bestimmte Verlaufsrabattklasse ist mit der allgemeinen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung für Privatpersonen vergleichbar. Auch für den Betreiber des Fuhrparks gilt, dass derjenige, der keinen Schaden verursacht, mit der Einstufung in eine günstigere Rabattklasse und folglich mit niedrigeren Beiträgen belohnt wird. Die Besonderheit bei der Flottenversicherung ist zum einen, dass die Berechnung des Beitrags anhand des Schadenverlaufes der kompletten Flotte erfolgt, wobei Einzelschäden in die Gesamtberechnung einfließen. Schäden an einzelnen Fahrzeugen müssen aber nicht in jedem Fall zu einer Rückstufung und damit zu einem höheren Beitrag führen. Zum anderen profitiert jedes neu angeschaffte Fahrzeug sofort von den günstigen Konditionen der Flottenversicherung. Ein weiterer Vorteil einer Flottenversicherung ist, dass die Versicherungsbeiträge – im Gegensatz zu einzelnen Versicherungsverträgen – wesentlich geringer ausfallen und bei einem guten Schadensverlauf schneller sinken.

Steuerliche Berücksichtigung 

Ein Unternehmer hat die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Kosten für den Kauf oder das Leasing der Fahrzeugflotte steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere auch die Ausgaben für die Kfz-Flottenversicherung. Daneben können auch steuerliche Aufwendungen, z.B. die Kfz-Steuern, oder steuerlich absetzbare Reparaturen an den Fahrzeugen des Fuhrparks geltend gemacht werden. Bei überwiegend privater Nutzung eines Flottenfahrzeugs sind die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten jedoch begrenzt, sodass es sich lohnen kann, ein Fahrtenbuch zu führen.

Autor/in: 

Gabriele Weintz ist Wirtschaftsjuristin LL.B. und Redakteurin bei anwalt.de, dem Anwalts- und Rechtsinformationsportal in Nürnberg (redaktion@anwalt.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2016, Seite 34

 
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