Arbeitgeber haben jetzt die Möglichkeit, Arbeits- und Nebeneinkommens-Bescheinigungen sowie EU-Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Dies wird durch das sogenannte „Bea“-Verfahren („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) ermöglicht.
Die „Bea“-Funktion ist bereits in zahlreichen Software-Produkten für die Lohnabrechnung integriert, sodass die Bescheinigungen aus diesen Programmen heraus direkt an die Arbeitsagentur versandt werden können. Deshalb gibt es keine Medienbrüche mehr, sodass Übertragungsfehler weitgehend ausgeschlossen sind.
Betriebe, die keine Software zur Entgeltabrechnung einsetzen, können ihre Meldungen auch mit sv.net elektronisch übermitteln – ein von den gesetzlichen Krankenkassen entwickeltes Programm, mit dem Arbeitgeber beispielsweise Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise auf elektronischem Weg zustellen können (www.itsg.de/svnet).
Bea-Hotline: 0800 45555-27
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/bea