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Editorial

Abschiebungs-Dilemma

Ein heikles Thema, zumal in der Endphase des Bundestagswahlkampfs: Wer wird wann, wohin und unter welchen Umständen abgeschoben? In immer kürzeren Abständen erreichen mich Klagen unserer Mitgliedsbetriebe, dass Jugendliche selbst aus bestehenden Ausbildungsverhältnissen heraus in ihre „Heimat“ abgeschoben werden sollen.

Wo ist Heimat? Die Mission der Metropolregion Nürnberg lautet „Heimat für Kreative“, der Aufbau einer Willkommenskultur für talentierte und engagierte Menschen aus aller Welt zählt zu den strategischen Zielen der EMN. Haben Jugendliche mit Fluchterfahrung, hastig angeeigneten Deutschkenntnissen und dem Vertrauen eines Arbeitgebers weder Talent noch Engagement?

Nun hat das Thema viele Facetten, aber der Eindruck festigt sich: Um der vorgelagerten Behörde schnelle Abschiebungserfolge nachzuweisen, konzentriert man sich vor Ort auf Personen, derer man schnell und unkompliziert habhaft wird. Das sind in aller Regel nicht illegal abgetauchte und womöglich radikalisierte, sondern ordentlich gemeldete und mehr oder minder integrierte Geflüchtete – menschlich bedenklich und volkswirtschaftlich unsinnig.

Und unsere Unternehmen? Völlig zurecht erwartet die Gesellschaft, dass unsere Firmen Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen. Auszubildenden gebührt eine besondere Fürsorgepflicht, das gilt auch für jugendliche Migranten. Natürlich liegt jeder Fall anders und Einzelfallentscheidungen sind schwierig – umso mehr sollten die betroffenen Unternehmen bei einer etwaigen Abschiebung zumindest angehört werden.

Autor/in: 

IHK-Präsident

Dirk von Vopelius

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2017, Seite 3

 
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