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Berufsbildung

Ausbildungsvertrag digital

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Ab sofort können die Betriebe ihre Ausbildungsverträge digital an die IHK Nürnberg für Mittelfranken übermitteln.

Mit dem Programm „BABV Online“, das unter der Internet-Adresse babvonline.ihk.de abrufbar ist, wird der Vertrag am PC ausgefüllt. Danach überprüft die IHK online die Richtigkeit der Angaben und erteilt die Freigabe. Der ausgedruckte Vertrag wird von Ausbildungsbetrieb und Azubi (gegebenenfalls auch dessen gesetzlichen Vertretern) unterschrieben und über „BABV online“ per Upload an die IHK übermittelt.

Wie bisher kann der Ausbildungsvertrag aber auch per Post an die IHK gesandt werden. Auch dieses Verfahren wurde vereinfacht: Bisher musste der Betrieb neben dem „Antrag auf Eintragung“ zwei Exemplare des Ausbildungsvertrags an die IHK schicken, worauf die IHK das Ausbildungsverhältnis registrierte und beide Vertragsausfertigungen mit einem Siegel versehen an den Betrieb zurückschickte. Ab sofort genügt für die Registrierung – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – der unterschriebene „Antrag auf Eintragung“ im Original sowie nur noch eine Kopie des unterschriebenen Berufsausbildungsvertrages. Es werden also keine Vertragsexemplare mit Siegel mehr an den Betrieb zurückgeschickt. Dafür erhalten Betrieb und Azubi künftig eine Eintragungsbestätigung mit einem aufgedruckten digitalen Siegel.

Sonstige benötigte Anlagen (Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz etc.) müssen ebenfalls nur noch in Kopie und nicht mehr als Original bei der IHK eingereicht werden.

Weitere Neuerung seit Herbst 2017: Auch das Berichtsheft („Ausbildungsnachweis“) kann nun elektronisch geführt werden. Möglich wurde dies durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Betrieb und künftiger Azubi müssen nun schon im Ausbildungsvertrag festlegen, in welcher Form die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise geführt werden – elektronisch oder schriftlich. Auf unserer Webseite ist eine Vertragsvorlage abrufbar, in die diese Neuerung eingearbeitet wurde.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2018, Seite 25

 
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