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Berufskraftfahrer

Weiterbildung korrekt absolviert?

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Gewerbliche Lkw- und Omnibusfahrer benötigen grundsätzlich eine sogenannte Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation. Sie wird mit der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Betroffen sind alle Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis (Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE) nach dem 10.

September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben (WiM berichtete). Die IHK Nürnberg für Mittelfranken weist nochmals ausdrücklich auf diese Verpflichtung hin. Hintergrund sind Erfahrungen der Polizei, die bei Kontrollen in der Region wiederholt Fahrer ohne diese Grundqualifikation angetroffen hat.

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen erworben haben, müssen im Abstand von jeweils fünf Jahren eine Weiterbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren. Angeboten wird diese Weiterbildung sowie auch die Grundqualifikation u. a. bei diesen Einrichtungen und Unternehmen: Fahrschulen (mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE) und anerkannte staatliche Ausbildungsstellen sowie Ausbildungsbetriebe, die von der IHK anerkannt sind. Voraussetzung ist, dass diese Betriebe aktuell eine Berufsausbildung oder Umschulung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchführen und zusätzlich eine entsprechende IHK-Genehmigung vorweisen können. Fahrer, die die Weiterbildung bei einer nicht-autorisierten Bildungseinrichtung besucht haben, müssen die Weiterbildung erneut absolvieren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2018, Seite 23

 
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