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Werbekodex

Wann gibt‘s die gelbe Karte?

Ein digitaler Leitfaden zum Werbekodex erklärt Verhaltensregeln für die Bewerbung von Produkten.

Hauptsache Aufmerksamkeit? Eben nicht! Seit 45 Jahren sorgt der Deutsche Werberat dafür, dass Werbung akzeptiert bleibt. Um werbenden Unternehmen und Agenturen eine Orientierungshilfe zu geben, wo die Wirtschaft selbst die Grenzen bei der inhaltlichen Gestaltung von Werbung zieht, hat der Deutsche Werberat jetzt einen digitalen Leitfaden zum Werbekodex veröffentlicht.

Der Leitfaden klärt anhand von fiktiven Werbemotiven anschaulich die häufigsten an den Deutschen Werberat gerichteten Fragen: Was sind die Kriterien des Werberats? Was ist noch erlaubt, was nicht mehr und wie werden die Entscheidungen begründet? Neben den generell geltenden „Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation“ werden die Querschnittsthemen „Kinder und Werbung“ sowie „Herabwürdigung und Diskriminierung“ eingehend erläutert. Weitere Beispiele betreffen die speziellen Verhaltensregeln für die Bewerbung von Lebensmitteln, von alkoholhaltigen Getränken und von Glücksspielen. Mit dem digitalen Leitfaden zum Werbekodex wird den Unternehmen und der Öffentlichkeit ein hilfreicher Ratgeber rund um das Thema verantwortungsvolle Werbung an die Hand gegeben.

Pro Woche melden Verbraucher und Organisationen dem Deutschen Werberat durchschnittlich 15 Werbemaßnahmen. Im letzten Jahr folgte das Gremium bei rund einem Viertel der Fälle dem Protest der Beschwerdeführer und beanstandete die Werbung. Die Unternehmen zogen ihre Werbung daraufhin zurück, sodass nur wenige öffentliche Rügen notwendig waren. Die meisten Beschwerden erreichen das Gremium wegen des Vorwurfs der sexistischen Werbung (rund 60 Prozent aller Beschwerdefälle). Hier liegt die Beanstandungsquote regelmäßig höher: Im Jahr 2017 folgte der Werberat in einem Drittel der Fälle der Kritik und beanstandete die Werbung als sexistisch oder diskriminierend.

Ein Großteil der Beschwerden in diesem Bereich betrifft sexuell aufgeladene oder anzügliche Werbung. Aus Sicht des Werberats ist die Grenze überschritten, wenn die abgebildete Person (meistens Frauen) auf ihre Sexualität reduziert oder mit dem beworbenen Produkt gleichgesetzt wird.

Wann dies der Fall ist, visualisiert der Leitfaden anhand mehrerer Kategorien. Der Werberat betont dabei, dass bei aller berechtigten Kritik an niveauloser und diskriminierender Werbung nicht vergessen werden darf, dass nicht jede Abbildung einer Frau im traditionellen Rollenbild oder in erotischer Pose automatisch sexistisch ist. Nicht hinnehmbar ist es allerdings, wenn Menschen wegen ihres Geschlechts herabgewürdigt und in ihrer Würde verletzt werden. Einzelne Unternehmen, die diese soziale Verantwortung nicht wahrnehmen, können negative Konsequenzen für die Werbewirtschaft insgesamt auslösen.

Werbung sollte stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein. Insbesondere darf Werbung

  • das Vertrauen der Verbraucher nicht missbrauchen und mangelnde Erfahrung oder fehlendes Wissen nicht ausnutzen.
  • Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen.
  • keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt.
  • keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden.
  • keine Angst erzeugen oder Unglück und Leid instrumentalisieren.
  • keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen anregen oder stillschweigend dulden.

Diese Leitlinien stammen aus den „Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation und deren Beurteilung durch den Deutschen Werberat“.

Autor/in: 

Julia Busse ist Geschäftsführerin des Deutschen Werberats in Berlin (www.werberat.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2018, Seite 42

 
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