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Brexit und Zoll

Was kommt danach?

180926_IHK_Brexit_Zoll_7129 © Kurt Fuchs

Der Brexit und seine Auswirkungen auf den Zoll: Damit beschäftigten sich IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch, Karolin Abel vom Bundesfinanzministerium, Stephan Freismuth von BMW sowie Marko Uhl und David Baker-Price von der Generalzolldirektion (v. l.).

Zollexperten diskutierten in der IHK-Akademie, wie sich der EU-Ausstieg Großbritanniens auf den Warenverkehr auswirkt.

Hope for the best and prepare for the worst“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch zu Beginn der Veranstaltung „Brexit und Zoll“. Denn am 30. März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Die deutschlandweite Veranstaltungsreihe wurde auf Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und mehrerer Wirtschaftsverbände gestartet. Ziel war es, vor allem Unternehmen mit wenig Zollerfahrung über die künftigen Formalitäten im Warenverkehr mit Großbritannien zu informieren.

Auf viele Unternehmen, die bisher nur innerhalb der EU Handel getrieben haben, kommen künftig Zollanmeldungen und Zollabfertigungen zu. Ausreichende Kenntnisse des EU-Zollrechts – z. B. im Hinblick auf anwendbare Zollverfahren oder zollrechtliche Bewilligungen – sind notwendig, um Geschäftsprozesse an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichwohl sind Lösungen für viele Probleme weiterhin nicht in Sicht. „Irgendeine Form von Zollregime wird wohl kommen“, sagte Karolin Abel vom Bundesfinanzministerium. „Der Ausgang der Verhandlungen ist aber nicht vorherzusehen.“ Kein Abkommen wäre die schlechteste Lösung, so die Zollexpertin, trotzdem müsse man auch darauf vorbereitet sein.

Stephan Freismuth, Leiter Warenursprungs- und Präferenzrecht bei der BMW Group, sieht vier mögliche Szenarien: Zollunion, Freihandelsabkommen, Drittland und Drittland mit ungeregeltem Austritt. Der BMW-Konzern, der an vier englischen Standorten produziert, bereite sich auf einen harten Brexit vor, um die Produktion auch im Extremfall aufrechtzuerhalten. Es gebe Fälle, in denen Halbfertigerzeugnisse mehrere Male die Grenze überschreiten müssen. Die Zollinspektionen seien hier nicht das Problem, diese erfolgen in Großbritannien bei unter einem Prozent der Warentransporte. Verzögerungen seien aber durch den Zollprozess zu erwarten, der in der Verwaltung noch überwiegend mit Papier laufe. 150 Lastkraftwagen werden täglich zu den BMW-Werken nach Großbritannien abgefertigt und weitere 120 von dort in die EU. Drei Viertel aller Warensendungen werden über den Eurotunnel und den Hafen in Dover abgewickelt. Der Eurotunnel hat nur eine Lkw-Spur, die auf die Schiene führt, auf der alle sieben Minuten ein Zug fährt. Bereits 30 Minuten Verzögerungen führen zu einem Ausfall von einem Tag. Angesichts solcher Unwägbarkeiten sei es ein Fehler, so Freismuth, dass viele britische Unternehmen immer noch abwarten und sich nicht auf den Tag X vorbereiten.

Vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die bislang kaum Erfahrungen mit Geschäften außerhalb des EU-Binnenmarktes haben, waren die Präsentationen von Marko Uhl und David Baker-Price von der Generalzolldirektion gerichtet. Uhl erläuterte die Voraussetzung für eine Zollanmeldung und deren Ablauf, stellte mögliche Auswirkungen des Brexit auf die Erhebung von Zöllen und die Einfuhrumsatzsteuer dar und informierte über die vorhandenen Zollverfahren und mögliche zollrechtliche Verfahrensvereinfachungen. Baker-Price widmete sich den präferenziellen Ursprungsfragen sowie den Verboten und Beschränkungen bei der Einfuhr. Die Zollexperten konnten natürlich nur die Sachverhalte darstellen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorlagen.

Unternehmen können sich bei Fragen an das Bundeswirtschaftsministerium wenden (brexit@buergerservice.bund.de). Mit der Online-Checkliste „Are you are ready for Brexit?“ unterstützt die IHK-Organisation Unternehmen bei der Vorbereitung (www.ihk.de/brexitcheck).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2018, Seite 38

 
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