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Taxi-Prüfungen

IHK schaltet Staatsanwaltschaft ein

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Bei der Abnahme von „Fachkundeprüfungen für den Taxi- und Mietwagenverkehr“ durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken soll es einem Hinweisgeber zufolge irreguläre Vorkommnisse gegeben haben.

So sollen gegen Zahlung eines Geldbetrages Bescheinigungen über das Bestehen der Fachkundeprüfung ausgestellt worden sein, ohne dass die Prüfung überhaupt abgelegt wurde. Die „Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr“ ist eine primär kaufmännische Prüfung zur Unternehmensführung, also für Taxiunternehmer – nicht zu verwechseln mit der „Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung“, die Taxifahrer nachweisen müssen.

Es steht der Vorwurf der Bestechlichkeit und der Falschbeurkundung im Raum. Die IHK hat daher die Staatsanwaltschaft in Nürnberg eingeschaltet. Im Rahmen einer unangemeldeten Intervention bei einem Prüfungstermin im Oktober hat die IHK Regelverstöße gegen die Prüfungsordnung festgestellt. Deshalb wurden die beiden zuständigen Sachbearbeiter am selben Tag unter Sperrung ihrer sämtlichen Zugänge mit sofortiger Wirkung freigestellt und sind nicht mehr für die IHK tätig.

In letzter Zeit hatte es Sonderprüfungstermine wegen hoher Nachfrage gegeben. Die Teilnehmer daran hatten sich jeweils kurzfristig vorher mit einem Wohnsitz in Nürnberg angemeldet. Auffällig ist, dass alle Teilnehmer an diesen Sonderterminen die Prüfung bestanden haben, wohingegen die Durchfallquote ansonsten über 60 Prozent liegt. Potenziell betroffen von Verstößen sind rund 200 Prüfungsteilnehmer der letzten anderthalb Jahre. Die IHK hat selbst größtes Interesse an der Aufklärung. Sie distanziert sich von dem Fehlverhalten der Beteiligten und unterstützt vollumfänglich alle Aktivitäten der von ihr eingeschalteten Staatsanwaltschaft. In allen Fällen, in denen sich Regelverstöße herausstellen, wird die IHK die Bescheide zurücknehmen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2018, Seite 43

 
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