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Erlaubnispflichtige Gewerbe

Impressum auf der Homepage ändern!

Gewerbetreibende, die eine gewerberechtliche Erlaubnis besitzen, müssen im Impressum ihrer Firmen-Homepage u. a. die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben.

Dies ist die IHK für München und Oberbayern für folgende Gewerbetreibende mit Sitz in Mittelfranken: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter.

Nun hat sich die Anschrift der IHK München geändert, sie muss jetzt folgendermaßen im Online-Impressum angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de. Ein IHK-Merkblatt enthält alle weiteren Informationen zur richtigen Gestaltung des Internet-Impressums (u. a. Muster für die einzelnen Gewerbetreibenden).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2019, Seite 13

 
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