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Aus Berlin und Brüssel

IHK – Wir setzen uns ein

Alternativen zu Fahrverboten prüfen

In der Diskussion um Fahrverbote hat der DIHK klar Stellung bezogen: Die Konzentration von Stickstoffdioxid an verkehrsnahen Messstationen habe sich nach den Daten der Landesumweltämter im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent verringert. Damit seien die Werte in vielen Städten bereits besser als in den örtlichen Luftreinhalteplänen prognostiziert. „Wenn nun die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm ,Saubere Luft‘ hinzukommen, wird sich dieser Effekt noch beschleunigen. Die IHKs vor Ort sehen deshalb eine klare Alternative zu Fahrverboten“, sagte DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer. Er erinnerte daran, dass drei Viertel der gewerblichen Fahrzeuge mit Diesel fahren.

Für Weltoffenheit und Toleranz eintreten

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Resolution mit dem Titel „Deutsche Wirtschaft für Weltoffenheit und gegen Ausländerfeindlichkeit“ verabschiedet. Der Aufruf war in der DIHK-Vollversammlung von allen Präsidenten der 79 deutschen IHKs einstimmig beschlossen worden. In der Resolution beschreibt die IHK-Organisation Weltoffenheit, Toleranz und grenzüberschreitenden Austausch als zentrale Werte des deutschen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells.

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer sagte, die deutsche Wirtschaft sei international so stark vernetzt wie kaum eine andere. Allein in der Industrie hänge jeder zweite Arbeitsplatz vom Export ab. „Unser Wohlstand wäre ohne die europäische Einigung und den Wegfall nationaler Barrieren für Waren und Dienstleistungen, aber auch für Menschen innerhalb Europas nicht auf diesem Niveau möglich“, sagte Schweitzer. Zudem würden vier von zehn neuen Unternehmen hierzulande von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet.

Erbschaftssteuer: Nachfolge nicht durch enge Auslegung gefährdet

Seit mehr als zwei Jahren ist das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz in Kraft und dennoch besteht nach Auffassung der IHK-Organisation weiterhin Unklarheit über die konkrete Umsetzung. Dies hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft in einer Stellungnahme kritisiert. Anlass der Kritik war eine neue Verwaltungsvorschrift, die das Bundesfinanzministerium vor Kurzem vorgeschlagen hatte. Die Richtlinie erwecke den Eindruck, dass bei der Anwendung über das eigentliche Ziel des Gesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinausgegangen werden solle. Zudem seien einige Bestandteile der Richtlinie nicht praktikabel. Deshalb warnen die Verbände vor einem Vollzugsdefizit und empfehlen, die Spielräume zu nutzen, die das Bundesverfassungsgericht eingeräumt habe. Rechtsunsicherheiten, steuerliche Risiken und unverhältnismäßige Bürokratielasten müssten so weit wie möglich beseitigt werden, um Unternehmensnachfolgen nicht zu gefährden.

Kohle-Ausstieg: Umsetzung wird eine große Herausforderung

Die „Kohle-Kommission“, der auch DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer angehörte, hat ihre Vorschläge vorgelegt, wie der Ausstieg aus der Kohle gelingen kann. Der Abschlussbericht werde der gesellschaftlichen Verantwortung aller Beteiligten gerecht, so Schweitzer. Es sei nicht einfach gewesen, die verschiedenen Aspekte und Interessen auszutarieren: „Das Paket sei gerade in Zeiten, in denen Probleme oft polarisiert werden statt sie zu lösen, ein gutes Signal.“

Trotzdem bleibe der Kohleausstieg eine große Herausforderung. Klimaschutz, Versorgungssicherheit, stabile Strompreise, Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Perspektiven für die betroffenen Regionen – all diese Aspekte müssten bei der Umsetzung vereinbart werden. „Ein entscheidender Punkt ist außerdem, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten für den Strukturwandel und ausstiegsbedingte Preissteigerungen auch von allen über Steuern getragen werden“, sagte DIHK-Präsident Schweitzer.

Verbraucherrechte: Übermäßige Informationspflichten

Das Verbraucherstreit-Beilegungsgesetz (VSBG), das seit April 2016 in Kraft ist, hat sich laut einem Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministerium nicht umfassend bewährt. Stephan Wernicke, Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), teilt diese Einschätzung. Die im Gesetz vorgesehene Verbraucherschlichtung könnte ein wichtiges Element der außergerichtlichen Streitbeilegung sein, zumal sie eine kostengünstige Alternative zum Gerichtsgefahren darstelle. Allerdings seien die Regelungen zu komplex und es seien sehr unterschiedliche Einrichtungen beteiligt. Deshalb sei das VSBG als vertane Chance anzusehen, so Wernicke. Statt Anreize für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen, würden die Unternehmen nun mit überbordenden Informationspflichten konfrontiert. Auch für die Verbraucher bleibe die Lage sehr unübersichtlich. Weil die Unternehmen einseitig die Kosten tragen, sei gerade bei kleineren Streitwerten ein teures Schlichtungsverfahren nach dem VSBG für Unternehmen oft uninteressant.

EU-Stabilitätsmechanismus weiterentwickeln

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) weiterzuentwickeln. Sie kommen damit auch einer Forderung der IHK-Organisation nach. Beschlossen wurde ein neuer Mechanismus, um die Tragfähigkeit von Staatsschulden in den Mitgliedsstaaten zu verbessern. Demnach soll der ESM künftig auf Antrag des entsprechenden Mitgliedstaates die Verhandlungen zwischen dem Staat und Privatinvestoren moderieren, um die Schulden zu restrukturieren. Dieser Prozess soll dadurch vereinfacht werden, dass der Staat nicht mehr eine Einigung mit allen Investoren erzielen muss, sondern nur noch mit einer Mehrheit der Gläubiger.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2019, Seite 44

 
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