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Sachverständige

Objektiv betrachtet

Sachverständiger_Bau © Cineberg/GettyImages.de

Bei Streitfragen im Wirtschaftsleben: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als neutrale Experten einschalten.

Wie sind Schäden an Gebäuden entstanden? Welchen Wert hat eine Immobilie? Warum fährt das Auto nicht mehr? Vielfältig sind die (Streit-)Fragen, die sich im täglichen Wirtschaftsleben stellen und bei denen ein objektiver, sachkundiger und neutraler Rat gefragt ist. In solchen Fällen können beispielsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hilfreich sein.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Sachverständige, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution, wie z. B. die IHK, bestellt und vereidigt worden sind. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Deshalb prüft die IHK vor jeder Bestellung die persönliche und fachliche Eignung des jeweiligen Antragstellers in einem anspruchsvollen Verfahren.

Öffentlich bestellte Sachverständige können gute Dienste leisten, wenn

  •  neutrale fachliche Beratung benötigt wird,
  •  ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss,
  •  ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist,
  •  ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll oder
  • ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.

In erster Linie erstatten die öffentlich bestellten Sachverständigen schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann der Sachverständige aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen und eine Lösung im Konsens erzielen. Die Vertragspartner können sich auch darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen. Im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann das in geeigneten Fällen zwei entscheidende Vorteile bringen: Solche Schiedsgutachten können unter Umständen schneller und eventuell auch kostengünstiger sein als ein langwieriger Prozess.

Öffentlich bestellte Sachverständige finden

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken betreut derzeit rund 250 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Zu den größten Gruppen gehören Experten für die Fachgebiete „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“, „Schäden an Gebäuden“ sowie „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“. Darüber hinaus gibt es aber auch Sachverständige für so spezielle Themenfelder wie beispielsweise Orientteppiche, Briefmarken oder Modellautos. Der Kundenservice der IHK ist bei der Suche nach Sachverständigen gerne behilflich (Tel. 0911 1335-335, kundenservice@nuernberg.ihk.de).

Eine weitere Möglichkeit, um nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu suchen, ist das deutschlandweite Sachverständigenverzeichnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter www.svv.ihk.de. Dort kann man derzeit nach über 8 000 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus rund 280 Sachgebieten der Wirtschaft recherchieren.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert Interessenten, die ihre Hauptniederlassung in Mittelfranken haben und eine Bestellung als Sachverständiger für ein Fachgebiet der Wirtschaft anstreben, gerne über das Verfahren und über die dafür nötigen Anforderungen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2019, Seite 40

 
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