Telefon: +49 911 1335-1335

Registrierkassen

Wann ist ein Beleg nötig?

Bäckereiverkäufer © Ikonoklast/GettyImages.de

Betriebe müssen ihre elektronischen Registrierkassen auf manipulationssichere Systeme umstellen.

Dies muss gemäß dem sogenannten Kassengesetz („Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“) bis zum 1. Januar 2020 geschehen. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis 30. September 2020, sodass Verstöße bis dahin nicht von Behörden geahndet werden (WiM 11/2019, Seite 38/39). Das Kassengesetz sieht aber keine Pflicht vor, eine sogenannte „offene Ladenkasse“ gegen eine Registrierkasse einzutauschen. Jedoch dürfen Betriebe, die Registrierkassen verwenden, künftig nur noch Systeme verwenden, die den neuen Vorschriften entsprechen.

Eingeführt wird auch eine „Belegausgabepflicht“: Es muss also bei jeder Transaktion ein Beleg in elektronischer Form oder auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn elektronische Registrierkassen verwendet werden. In dem Beitrag in WiM 11 konnte der Eindruck entstehen, dies sei bei allen Kassen der Fall. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat ein umfangreiches Online-Dossier zusammengestellt, das wichtige Fragen rund um das neue Kassengesetz beantwortet.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2019, Seite 20

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick