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Bürokratieabbau

„Pakt für Freiheit“

Gemeinsam für weniger Bürokratie und für praxisnahe Verwaltung: Vereinbarung von Staatsregierung und bayerischer Wirtschaft.

Bayerischer Weg zu weniger Bürokratie – Pakt für Freiheit“: Diesen Titel trägt eine Vereinbarung der Bayerischen Staatsregierung und der Spitzenverbände der bayerischen Wirtschaft. Unterzeichnet wurde der Pakt von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien. Unterzeichner auf Seiten der Wirtschaft sind der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK), der Bayerische Handwerkstag (BHT), der Verband Freier Berufe in Bayern und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

Die Paktpartner wollen in Land, Bund und EU darauf hinwirken, dass in bestehenden und in künftigen Vorschriften geprüft wird, ob kleine Unternehmen und Selbstständige von belastenden Regelungen ausgenommen werden können. Alle Gesetze, die die Wirtschaft betreffen, sollen künftig drei bis fünf Jahre nach deren Inkrafttreten darauf überprüft werden, ob sie sich insbesondere für kleine und mittlere Betriebe nachteilig ausgewirkt haben. Diese konkreten Schritte wurden vereinbart:

Runde Tische Bürokratieabbau: Die Partner wollen sich künftig jährlich treffen, um sich über aktuelle Anliegen und Entwicklungen auszutauschen.

gesetzgeberische Zurückhaltung und Paragrafenbremsen: Die Staatsregierung bekennt sich dazu, dass die landesrechtlichen Regelungen nicht ausufern dürfen und bestehende Regelungen möglichst reduziert werden. Angestrebt wird, dass EU-Recht eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt und nicht durch zusätzliche Regelungen verkompliziert wird.

Praxis-Check: Als erstes Bundesland will Bayern einen Praxis-Check einführen, um Regelungen auf ihre Verständlichkeit und Praxistauglichkeit zu überprüfen. Alle Pakt-Partner können Vorschläge für diese Überprüfung vorbringen.

wirtschaftsfreundliche und unbürokratische Verwaltung: Beim Verwaltungsvollzug will die Bayerische Staatsregierung darauf hinarbeiten, dass der Ermessensspielraum im Zweifelsfall wirtschaftsfreundlich zugunsten der Betriebe genutzt werden soll. Die Staatsregierung will auch daran arbeiten, die Behördensprache verständlicher zu machen. Außerdem sollen „digitale Verwaltungslotsen“ eingerichtet werden, sodass Unternehmen beispielsweise über Chat-Bot-Funktionen schneller an den richtigen Ansprechpartner kommen und dass häufige Fragen umgehend beantwortet werden.

Förderprogramme vereinfachen: Bestehende und geplante Förderprogramme sollen daraufhin überprüft werden, ob sie durch pauschalierende Elemente und vereinfachte Nachweispflichten leichter für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar gemacht werden können.

Digitalisierung der Verwaltung: Der Fokus liegt dabei auf Verfahren in den Bereichen Straßenverkehrswesen, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Umwelt- und Naturschutz sowie Gesundheits- und Veterinärwesen. Außerdem soll die Digitalisierung dazu beitragen, dass mehrfach benötigte Daten nur einmal erfasst und die entsprechenden Behörden besser vernetzt werden (Once-Only-Prinzip). Zügig eingeführt werden soll das angekündigte Unternehmens-Servicekonto – eine bundesweit einheitliche Lösung, mit der Unternehmen über eine eigene digitale Identität schnell mit den Behörden kommunizieren können.

wettbewerbsfähiges Steuerrecht: Der Freistaat will im Bund auf ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht (Absenkung der Belastung auf 25 Prozent) und auf eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags hinwirken.

Aufbewahrungsfristen überprüfen und vereinheitlichen: Die Pakt-Partner setzen sich dafür ein, Aufbewahrungsfristen zu verkürzen und Freibeträge, Freigrenzen und sonstige Schwellenwerte anzupassen.

Statistikpflichten abbauen: Statistikpflichten sollen abgebaut bzw. nach dem Once-Only-Prinzip vereinfacht werden (von mehreren Behörden benötigte Daten nur einmal erheben). Zudem ist geplant, die Erhebung von Wirtschaftsstatistiken noch stärker zu digitalisieren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2020, Seite 22

 
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