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Fahrer und Gefahrgutbeauftragte

Bescheinigungen länger gültig

Wegen der Corona-Krise sind bis auf Weiteres alle Prüfungen für die Bescheinigung über Fahrzeugführerschulungen (ADR-Karten) bzw. für die Schulungsbescheinigung von Gefahrgutbeauftragten abgesagt.

Deshalb bleiben alle ADR-Karten, deren Geltungsdauer zwischen 1. März und 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß ADR nachweist und eine Prüfung gemäß ADR bestanden hat. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte mit Geltungsdauer zwischen 1. März und 1. November 2020 bleiben bis zum 30. November 2020 gültig. Die IHK informiert auf ihrer Homepage stets aktuell über Veränderungen bei den Prüfungsterminen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2020, Seite 23

 
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