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Coronavirus

IHK konzentriert alle Kräfte

Wirtschaft im Krisenmodus: Bayerische Staatsregierung legt Sofortprogramm auf, IHK informiert umfassend.

Die Corona-Krise ist die größte Herausforderung, die die Wirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg zu bestehen hat“, so IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann. Die IHK arbeite mit Politik und Verwaltung intensiv daran, die Unternehmen bei der Bewältigung dieser Krise zu unterstützen. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken konzentriere ihre Kräfte ganz auf die Bewältigung der Corona-Krise und habe ihre Teams, die die Unternehmen per Telefon oder E-Mail beraten, aufgestockt. Außerdem wurde ein vierköpfiger Krisenstab eingerichtet, der täglich die Lage bewertet.

Die bayerische IHK-Organisation stimmt sich täglich mit der Bayerischen Staatsregierung ab, um die Maßnahmen zu koordinieren, die die Wirtschaft betreffen. Die am 16. März von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger angekündigten Sofortmaßnahmen der Staatsregierung zur Unterstützung von Betrieben, Kleinunternehmen und Selbstständigen seien wichtige Signale, um diese tiefgehende Krise zu bewältigen, so Zitzmann. Sie wurden entwickelt in enger Abstimmung mit einer Task Force, der der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK), der Bayerische Handwerkstag (BHT) und die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) angehören. Nun müssten diese Maßnahmen unbürokratisch und flexibel umgesetzt werden, um den Unternehmen schnell zu helfen. Dies ist beispielsweise notwendig, um kurzfristige und existenzgefährdende Liquiditätsengpässe insbesondere bei kleinen Betrieben mit dünner Kapitaldecke zu überbrücken.

Rettungsschirm für Bayerns Wirtschaft

Wirtschaftsminister Aiwanger stellte die einzelnen Maßnahmen des „Bayerischen Schutzschildes“ vor, um von der Corona-Krise stark betroffene Unternehmen zu unterstützen. „Mit diesem Gesamtpaket zeigen wir unsere Entschlossenheit, möglichst viele Unternehmen zu retten. Ziel ist es, die Liquidität der Firmen, die Kernsubstanz unserer Wirtschaft und so viele Arbeitsplätze wie möglich über die Krise zu retten“, sagte Aiwanger.

Der Rettungsschirm umfasst insbesondere folgende Maßnahmen (Stand zum Redaktionsschluss dieser WiM am 24. März):

erweiterter Bürgschaftsrahmen: Die Bayerische Staatsregierung hat den Bürgschaftsrahmen des Freistaats von aktuell rund vier Mrd. auf 40 Mrd. Euro verzehnfacht. Sollten funktionierende Unternehmen wegen der Krise keine Kredite bekommen, steht der Staat als Sicherheitsgeber bereit. Damit soll unter anderem auch der bereits aktive Schutzschirm der LfA Förderbank Bayern von aktuell 500 Mio. auf zwei Mrd. Euro erhöht werden.

Dadurch können die Hausbanken den Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Finanzierungshilfen gewähren. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung beim sogenannten „Universalkredit“ der LfA wurden dabei auf jeweils 80 Prozent erhöht. Aiwanger: „Die Hausbanken haben mit Unterstützung durch die LfA jetzt die Möglichkeit, gerade die Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sichern. Das sollte schnell und möglichst unbürokratisch passieren.“

Die Haftungsfreistellung im „Universalkredit“ soll bis vier Mio. Euro auch für größere Mittelständler geöffnet werden. Zudem kündigte die Staatregierung am 24. März an, den Bürgschaftsrahmen der LfA für Kredite auf bis zu 30 Mio. Euro zu erhöhen. Diese beiden Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die LfA auch größeren Unternehmen mit den bewährten Förderungen zur Seite stehen kann. Nicht zuletzt sollen die Förderverfahren vereinfacht und so erheblich beschleunigt werden.

Soforthilfe Corona: Dieses Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5 000 Euro / bis zehn Mitarbeiter 7 500 Euro / bis 50 Mitarbeiter 15 000 Euro / bis 250 Mitarbeiter 30 000 Euro.

Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen (in Mittelfranken ist dies die Regierung von Mittelfranken in Ansbach) sowie der Stadtverwaltung München. Das Antragsformular ist abrufbar unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ und www.ihk-nuernberg.de/coronavirus.

Auch die Bundesregierung plant Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9 000 Euro für drei Monate bekommen, Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten bis zu 15 000 Euro. Die Soforthilfen konnten zum Redaktionsschluss dieser WiM noch nicht beantragt werden, da die Entscheidung des Bundes erst in der letzten März-Woche getroffen werden sollte. Voraussichtlich werden das bayerische und das bundesdeutsche Soforthilfe-Programm, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten, für Firmen bis zu zehn Beschäftigten aufeinander angerechnet.

Bayern-Fonds: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ein Sondervermögen in Höhe von 20 Mrd. Euro zu errichten – den Bayern-Fonds. Über dieses Instrument wird sich der Freistaat an Unternehmen vorübergehend beteiligen können, um Know-how und Arbeitsplätze in Bayern zu halten. Damit haben insbesondere Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht erfasst werden, eine wirksame Möglichkeit zur sicheren Kapitalbeschaffung. Eine neu zu gründende Finanzagentur wird das Vermögen des Bayern-Fonds verwalten. Die Unternehmensbeteiligungen werden je nach Situation von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) oder von der LfA Förderbank Bayern gemanagt. Auch der Freistaat selbst kann sich an Unternehmen beteiligen, wenn dies zum Beispiel bei einem strategischen Interesse geboten ist. Die nächsten Schritte sind ein entsprechendes Gesetz und die Zustimmung der Europäischen Kommission.

Regelungen zur Kurzarbeit

In vielen Betrieben müssen schon jetzt zu Beginn der Corona-Krise viele Mitarbeiter ihre üblichen Arbeitszeiten reduzieren, weil Aufträge wegbrechen. Betroffene Betriebe können bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen, außerdem gibt es erweiterte Regelungen für die Kurzarbeit. Im Einzelnen soll nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums folgende Erleichterungen geben:

  • Bislang musste mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sein. Diese Schwelle wurden nun auf zehn Prozent abgesenkt.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Diese erweiterten Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020.
  • Wie die Agentur für Arbeit in Nürnberg mitteilt, kann grundsätzlich auch für Auszubildende Kurzarbeitergeld beantragt werden. Allerdings ist der Ausbildungsbetrieb laut Berufsbildungsgesetz zunächst sechs Wochen lang zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit abrufbar (www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld) sowie im Corona-Infoportal der IHK.

Steuerliche Soforthilfen

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat – im Vorgriff auf weitere bundesweite steuerliche Hilfsmaßnahmen – folgende bayerische Sofortmaßnahmen für den Bereich der Steuern ergriffen:

  • Wenn Unternehmen wegen der Corona-Krise fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, werden diese auf Antrag befristet zinsfrei gestundet. Die Anträge auf Stundung von Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie von Umsatzsteuer können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Daneben kann auf Antrag die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Vereinfachte Formblätter zur Beantragung von Steuererleichterungen können auf den Internet-Seiten der Steuerverwaltung heruntergeladen werden.
  • Bei Unternehmen, die unmittelbar von der Pandemie betroffen sind, sieht der Freistaat bis zum Ende dieses Jahres zudem grundsätzlich von Vollstreckungsmaßnahmen ab. Auch auf anfallende Säumniszuschläge wird in dieser Zeit verzichtet.
  • Wenn Steuererklärungen wegen der Corona-Krise nicht fristgerecht abgegeben werden können, werden die bayerischen Finanzämter Anträge auf Fristverlängerungen großzügig und unbürokratisch behandeln, kündigte Füracker an.
  • Auf Antrag werden den Unternehmen bereits geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen 2020 wieder zurückgezahlt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2020, Seite 12

 
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