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Gastronomie und Hotellerie

Welche Regeln gelten beim Re-Start?

Gastronomie und Hotellerie öffnen in Bayern wieder: Den Anfang machte am 18. Mai die Außengastronomie, am 25. Mai durften die Speiselokale wieder öffnen und am 30. Mai die Hotelbetriebe. Die Wiedereröffnung ist an strenge Hygiene- und Schutzauflagen gebunden. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept zur Wiedereröffnung der Gastronomie mit den notwendigen Auflagen erarbeitet. Voraussetzung für die stufenweise Wiedereröffnung ist ein weiterhin günstiger Verlauf des Pandemiegeschehens.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert auf ihrer Homepage umfassend über Hygienekonzepte, Infektionsschutzrecht und weitere rechtliche Regelungen für Hotels und Gaststätten.

Außerdem stehen dort Vorlagen für Aushänge und Plakate zum Download bereit, mit denen die Gastronomiebetriebe ihre Gäste und Mitarbeiter über wichtige Verhaltensregeln informieren können wie z. B. Abstandsregeln, Maskenpflicht und Hygienevorschriften.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2020, Seite 11

 
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