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IHK – Wir setzen uns ein

Strategien für die Transformation der Industrie

Das neue „Industrial Forum“ der EU-Kommission hat vor Kurzem seine Arbeit aufgenommen. Diese hochrangige Expertengruppe aus Vertretern von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Mitgliedstaaten soll die EU-Kommission bei der Ausgestaltung und Umsetzung der europäischen Industriestrategie beraten. Der europäische Kammerdachverband Eurochambres wurde ebenfalls in das Forum aufgenommen. Das Forum soll nun bis Ende Dezember 2024 Handlungsempfehlungen vor allem für die digitale und nachhaltige Transformation der europäischen Industrie erarbeiten.

Wirtschaft braucht eine Öffnungsperspektive!

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte am 16. Februar Vertreter von Spitzenverbänden der Wirtschaft zu einem Treffen eingeladen, um über eine Optimierung der Corona-Hilfen und über die Planungen für einen Neustart der deutschen Wirtschaft zu diskutieren. Dr. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), wies bei der Sitzung auf die Wichtigkeit einer Öffnungsperspektive für die deutsche Wirtschaft hin. Die konkreten Planungen hierfür duldeten keine Aufschub. Der DIHK hat dem Wirtschaftsministerium im Nachgang des Treffens – wie zahlreiche andere Verbände – ein Papier mit konkreten Anregungen für eine Öffnungsperspektive übersandt. Altmaier sagte zu, die Vorschläge zu prüfen und in die Beratungen im Vorfeld des nächsten Treffens der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zur Corona-Krise einzubringen. 

Homeoffice: Bürokratische Vorgaben verringern

Für praxisnahe rechtliche Lösungen beim Thema Homeoffice setzten sich Vertreter der IHK Nürnberg und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) bei einem Erfahrungsaustausch mit der Bayerischen Staatsregierung ein. An dem virtuellen Treffen beteiligten sich Mitglieder des IHK-Präsidiums und des IHK-Ausschusses für Fachkräftesicherung, von Seiten der Staatsregierung waren Walter Nussel, Beauftragter der Staatsregierung für Bürokratieabbau, sowie Vertreter von Wirtschafts- und Arbeitsministerium zugeschaltet. Aktueller Anlass war der Erlass der neuen Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung durch das Bundesarbeitsministerium, wonach Arbeitgeber – sofern es betrieblich vereinbar ist – Homeoffice anzubieten haben. Die Vertreter der Wirtschaft sahen insbesondere rechtlichen Anpassungsbedarf bei den Themen Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz- und IT-Sicherheit.

DIHK präsentiert Ideen für die Entwicklung der Innenstädte

Der Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich vor Kurzem mit der Situation in den Innenstädten befasst. Der DIHK hat dabei Ideen eingebracht, wie die Stadtzentren wieder stärker mit Leben erfüllt werden können (siehe auch Artikel Seiten 28 und 30). Er regt u. a. an, baurechtliche Vorgaben zu erleichtern, um die zügige Um- und Nachnutzung von Gewerbe- und Industrieflächen zu ermöglichen. So könnte eine Experimentierklausel in das Baugesetzbuch aufgenommen werden, um Städtebaufördermittel schnell und gezielt für Nachnutzungen einzusetzen, wenn Läden oder Kaufhäuser aufgeben müssen. Weitere Vorschläge des DIHK: neue Gewerbemietmodelle und digitale Ladenleerstandskataster, klare Rechtsgrundlagen für Lärmemissionen (z. B. in Baugesetzbuch und TA Luft) sowie Digitalisierung von Planverfahren.

Beruflich genutzte Laptops schneller abschreiben

Betrieblich oder beruflich genutzte Computer, Software oder anderes Zubehör sollen schneller abgeschrieben werden können. Details soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums enthalten, das zum Redaktionsschluss dieser WiM noch nicht vorlag. Ausgaben für digitale Wirtschaftsgüter sollen ab 2021 sofort als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Die Politik kommt damit einer Forderung des DIHK nach, der wiederholt auf den hohen Mehrbedarf an Hard- und Software wegen der Corona-Krise hingewiesen hat. Die vorgesehene Sofortabschreibung dieser Investitionen bedeutet laut DIHK eine erhebliche Vereinfachung und vermindert damit den bürokratischen Aufwand für die Betriebe, weil diese die Anschaffungen nicht mehr in sogenannte Anlagenverzeichnisse aufnehmen müssten. Derzeit müssen die Anlagen für ihre gesamte steuerliche Nutzungszeit in solchen Verzeichnissen geführt werden.

Mehr Rechtssicherheit bei der Kraft-Wärme-Kopplung

Positive Nachricht für Unternehmen, die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)betreiben: Sie können auch dann eine Förderung nach dem KWK-Gesetz in Anspruch nehmen, wenn sie ihren in diesen Anlagen produzierten Strom in die Anlage eines Kunden einspeisen. Das hat jetzt die sogenannte Clearingstelle EEG|KWKG entschieden. Bisher war dies rechtlich unklar und lediglich bei der direkten Einspeisung in ein öffentliches Netz unstrittig. Mit dieser Entscheidung, für die der DIHK eindringlich geworben hatte, bekommen die Unternehmen deutlich mehr Rechtssicherheit.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2021, Seite 46

 
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