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IHK – Wir setzen uns ein

Digitale Verwaltung bundesweit ausbauen!

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) unterstützt die Pläne des Bayerischen Digitalministeriums, eine bundesweite Plattform für digitale Behördengänge von Unternehmen aufzubauen. Über diese „Unternehmensplattform Deutschland“ sollen die Betriebe alle digitalen Behördenleistungen nutzen können. Der Zugriff soll über das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto möglich sein, das auf der Elster-Technologie der Steuerverwaltung basiert. „Alle digitalen Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft von sämtlichen Behörden in Deutschland müssen übersichtlich an einer Stelle auffindbar sein. Nur so wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein Erfolg“, sagte BIHK-Präsident Prof. Klaus Josef Lutz.

Standortbedingungen für Biotech und Pharma verbessern

Bürokratische Hemmnisse und die noch nicht hinreichende Digitalisierung machen der Pharmabranche schwer zu schaffen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DIHK und des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Kritisiert werden vor allem langwierige und bürokratische Prozesse bei den Zulassungsverfahren. Klinische Studien müssten schneller umgesetzt und Produktionsstätten schneller aufgebaut werden können. Aus der sehr guten Zusammenarbeit aller Akteure in der Corona-Krise, der bislang leider nicht der Normalfall gewesen sei, müsse man lernen, um im globalen Wettbewerb der Branche besser gerüstet zu sein. Einige der Forderungen, die DIHK und vfa aus der Umfrage ableiten: bundeseinheitliche Datenschutzvorgaben bei länderübergreifenden Studien, bessere digitale Infrastruktur und Vernetzung, bessere Wagnis- und Beteiligungsfinanzierungen, leichterer und datenschutzkonformer Zugang zu Gesundheitsdaten, um Innovationen entwickeln zu können. Von zentraler Bedeutung ist für die Biotech- und Pharmafirmen angesichts hoher Forschungs- und Entwicklungskosten der Patentschutz.

Mehr Tempo bei Verkehrsprojekten

In Deutschland dauert es laut DIHK länger als in anderen europäischen Ländern, bis Verkehrsprojekte in Betrieb genommen werden können. Lückenschlüsse, Beseitigungen von Engpässen und Sanierungen würden oft erst mit jahrelangen Verzögerungen umgesetzt. Die Beschleunigung von Planungsprozessen werde daher auf der Agenda der neuen Bundesregierung stehen müssen. In der Vergangenheit sei der Ausbau und Erhalt der Verkehrswege oft wegen fehlender Finanzierung verzögert worden, heute seien die Verfahren das Hauptproblem, wenngleich die Planung durch mehrere Gesetze beschleunigt worden sei. Der DIHK sieht vor allem Handlungsbedarf in diesen Bereichen: Nicht nur Schienen- und Wasserstraßenprojekte müssten gemäß dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz” durch den Bundestag statt durch Planfeststellungsverfahren genehmigt werden können. Wichtig seien auch angemessene Fristen für Einwendungen gegen Bauvorhaben (sogenannte Präklusion). Wünschenswert seien zudem bundeseinheitliche Vorgaben, um Rechtsunsicherheiten im Natur- und Gewässerschutz zu beseitigen.

Green Deal: Unternehmen wettbewerbsfähig halten

Gemäß dem „Green Deal“ der EU soll der Treibhausgasausstoß in den Mitgliedsstaaten bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Vor Kurzem hat die EU-Kommission ihre Gesetzesvorschläge („Fit for 55“-Programm) vorgelegt, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Laut DIHK bietet das Gesetzespaket viele Chancen, etwa die Förderung von Effizienztechnologien und erneuerbaren Energien. Aber die Wirtschaft könne die ehrgeizigen Klimaziele nur erreichen, wenn die Unternehmen im EU-Binnenmarkt und beim Export wettbewerbsfähig bleiben. Bei der Reform des bestehenden europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS und der Einführung eines neuen Emissionshandelssystems müsse deshalb bedacht werden, dass klimaschonende Produktionsprozesse in einigen Branchen noch nicht verfügbar oder weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt seien. Die politisch gewollten hohen CO2-Preise seien deshalb nur dann tragfähig, wenn zugleich ein Ausgleich für besonders betroffene Unternehmen erfolge. Andernfalls drohe energie- und emissionsintensiven Unternehmen der Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

„Data Act“: Vorrang für freiwilligen Datenaustausch

Mit einem Europäischen Datengesetz (Data Act) möchte die EU-Kommission eine breitere und gleichzeitig sichere Nutzung von Daten erreichen, um so Produktivität und Wachstum langfristig zu stärken. In die Konsultation zu diesem Vorhaben hat sich der DIHK mit einer Stellungnahme eingebracht, in der er die grundsätzlichen Ziele der EU-Kommission unterstützt. Allerdings gab der DIHK auch grundsätzliche Bedenken aus der deutschen Wirtschaft zu Protokoll: Ein verpflichtender Datenaustausch könnte zu wettbewerbsrechtlichen Verzerrungen und damit letzten Endes auch zu Abwanderung von Know-how aus der EU führen. Der verpflichtende Datenaustausch mit Behörden (B2G) sollte deshalb auf Fälle beschränkt werden, in denen ein klares öffentliches Interesse vorliege (z. B. Bewältigung einer Krise). Den Betrieben sollte der Datenaustausch durch einfach zu bedienende Portale und Schnittstellen erleichtert werden. Für die gemeinsame Datennutzung unter Unternehmen (B2B) schlägt der DIHK unter anderem einheitliche Standards und offene Schnittstellen vor, um technische Hürden zu beseitigen.

KI-Gesetz: Mittelstand nicht benachteiligen

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Dieses Gesetz sei eine Weichenstellung für die Anwendung von KI als Zukunftstechnologie, so die Einschätzung des DIHK, der zu dem Entwurf Stellung genommen hat. Jedoch würde dadurch das sehr ambitionierte Ziel der Kommission, einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige, sichere und transparente KI zu schaffen, nur teilweise erreicht. Der risikobasierte Ansatz biete zwar eine gute Ausgangslage, jedoch bleibe an einigen Stellen erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der DIHK fordert u. a. eine klare Definition des Begriffs „Künstliche Intelligenz“ und kritisiert an dem Entwurf insbesondere die seiner Ansicht nach zu weitgehende Regulierung.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2021, Seite 50

 
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