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DIHK-Positionspapier

Unternehmenssteuern reformieren

„Deutschland fällt im internationalen Steuerwettbewerb immer weiter zurück“, so Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Deshalb hat der DIHK das Positionspapier „Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise“ vorgelegt. Gefordert wird, dass die derzeitige Steuerbelastung von rund 30 Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von höchstens 25 Prozent reduziert wird. Nach der Corona-Krise wären zudem beschleunigte Abschreibungen und eine zeitweise Sofortabschreibung wichtige Signale. Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 sollten leichter mit Gewinnen aus früheren Jahren verrechnet werden können. Weitere Forderungen: Reform der Hinzurechnungsbesteuerung, Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze sowie keine Besteuerung von Umstrukturierungen im Unternehmen. Die Gewerbesteuer sollte durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit einem eigenen Hebesatzrecht ersetzt werden. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen, z. B. bei der Erbschaftssteuer oder der Vermögenssteuer, sollten nicht eingeführt werden.

Download des Papiers: www.dihk.de (Suchbegriff „Unternehmensbesteuerung“)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2021, Seite 31

 
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