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IHK – Wir setzen uns ein

Entwicklungspolitik und Wirtschaft besser vernetzen

Die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der deutschen Wirtschaft und die Entwicklungszusammenarbeit noch besser aufeinander abstimmen: Dieses Ziel setzen sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die vor Kurzem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet haben. Die GIZ ist im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) tätig. Zusammen mit den deutschen IHKs und Auslandshandelskammern (AHK) sollen die Betriebe noch intensiver bei Themen wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, soziale Standards, Ökologie und Klimaschutz-Kooperationen beraten werden.

Wie wird die City nach Corona zukunftsfähig?

Welche Folgen hat die Corona-Pandemie für die Innenstädte in Deutschland und wie können sie wieder attraktiver werden? Die Studie „Zukunftsfeste Innenstädte: Zwischenbilanz und Strategien“, die das Institut Imakomm mit Unterstützung des DIHK und weiterer Verbände erstellt hat, liefert Zahlen und Empfehlungen. Vorangegangen war eine Online-Befragung unter Vertretern von Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen in ganz Deutschland. Die Erwartung der Experten: Auch nach Corona dürfte der Anteil der Leerstände wachsen, der Geschäftsreiseverkehr werde sich den Prognosen zu Folge auf Dauer abschwächen.

Einige der Empfehlungen: Förderung des freizeitorientierten Tourismus, bessere Erreichbarkeit der Citys, alternative Nutzungsformen öffentlicher Flächen, umfassendes Immobilien- und Leerstandsmanagement, verkaufsoffene Sonntage ohne festen Anlass, Erlebnischarakter der City stärken, mehr Stellflächen für Fahrräder sowie mehr kleine Events im öffentlichen Raum (Download der Studie: www.imakomm-akademie.de).

Verbrauchersammelklagen effektiv gestalten

Bis Ende 2022 muss die EU-Richtlinie zu Verbandsklagen in nationales Recht überführt werden. Damit werden erstmals nationale und grenzüberschreitende Verbandsklagen von Verbrauchern möglich. Wie eine deutsche Lösung aussehen kann, die auch den Interessen der Unternehmen gerecht wird, zeigt ein im Auftrag von 14 Wirtschaftsverbänden (darunter der DIHK) erstelltes Gutachten. Erarbeitet wurde der Vorschlag zur Umsetzung der „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ von Prof. Dr. Alexander Bruns von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Das Gutachten nennt u. a. diese Eckpunkte: kostenrechtliches Unterliegensprinzip („loser-pays-Prinzip“), Waffengleichheit in den Prozessen, Verfahrensfairness sowie Verhinderung von Rechtsmissbrauch. Neben den Belangen der Verbraucher sollten auch die der Unternehmen berücksichtigt werden, so Bruns, der sich dafür ausspricht, die EU-Vorgaben eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen und nicht darüber hinauszugehen (Download des Gutachtens: www.dihk.de / Suchbegriff „Verbrauchersammelklagen“).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2021, Seite 48

 
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