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Transparenzregister

Keine Eintragungspflicht für Einzelkaufleute

Eingetragene Einzelkaufleute (e. K.) müssen sich nicht in das Transparenzregister eintragen lassen. Dies hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach Rücksprache mit dem Transparenzregister klargestellt.

Hintergrund der Klärung: Das Transparenzregister hatte Gebührenbescheide an zahlreiche eingetragene Einzelkaufleute gesandt und damit für Verwirrung gesorgt. Denn in das Register, das der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hatte, müssen sich nur Körperschaften und im Handelsregister eingetragene Gesellschaften aufnehmen lassen. Einzelkaufleute, denen solche Bescheide zugingen, müssen also keine Gebühr zahlen

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken empfiehlt betroffenen Unternehmen, den Gebührenbescheiden per Brief zu widersprechen (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Transparenzregister, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln), um die Schriftform zu wahren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2022, Seite 13

 
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