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Corona-Schnelltestzentrum in der Industrie- und Handelskammer eröffnet
Die Stadt Nürnberg hat ein Corona-Schnelltestzentrum im Atrium des "Hauses der Wirtschaft" in Nürnberg eingerichtet. Am 17. März wurde es von Oberbürgermeister Marcus König gemeinsam mit IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann eröffnet.

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„Tests auf Covid-19 gehören neben Impfen, der Einhaltung der Hygieneregeln und der konsequenten Kontaktnachverfolgung zu den vier Säulen unserer Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie“, betont Oberbürgermeister Marcus König. „Je mehr Personen auf Covid-19 getestet werden, desto größer ist die Chance, Infektionswege zu erkennen und zu verhindern. Daher appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, sich testen zu lassen.“
Die IHK hatte der Stadt angeboten, das Schnelltestzentrum im "Haus der Wirtschaft" einzurichten, um allgemein einen Beitrag für mehr Testangebote zu leisten und gleichzeitig perspektivisch bei der Innenstadtbelebung zu helfen: Sollten gemäß der geplanten Öffnungsschritte Handel, Außengastronomie, Kinos etc. unter der Voraussetzung eines negativen Schnelltests wieder öffnen dürfen, steht den Kunden direkt am Hauptmarkt ein Testzentrum für diesen Zweck zur Verfügung.
"Wir müssen alle gemeinsam anpacken, um die Pandemie zu überwinden. So haben wir kurzentschlossen und gern das Atrium unserer IHK als Testzentrum zur Verfügung gestellt, damit bald wieder Handel, Gastronomie und Kultur gerade auch in der Innenstadt stattfinden können", sagte IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann.
Um Platz für das Schnelltestzentrum zu schaffen, hat die IHK kurzfristig das Atrium geräumt und sieben Arbeitsplätze ins Haus verlagert. Der Haupteingang der IHK wird für den Besuch des Testzentrums genutzt, der Eingang für IHK-Kunden und -Mitarbeiter wurde an die Winklerstraße verlegt. Betrieben wird das Zentrum von den Hilfsdiensten Bayerisches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr
Über die Osterfeiertage gibt es eine Sonderöffnung von einschließlich Karfreitag, 2. April 2021, bis einschließlich Ostermontag, 5. April, jeweils von 10 bis 17 Uhr.