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Informationsveranstaltung "Brexit und Zoll"
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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner
Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht Tel: +49 911 1335 1395Unternehmen mit geschäftlichen Aktivitäten in Großbritannien müssen sich jetzt auf den bevorstehenden Brexit am 30. März 2019 vorbereiten. Der Brexit wird gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Unternehmen haben. Das gilt insbesondere für den gegenseitigen Warenverkehr.
Künftig werden Zollanmeldungen und Zollabfertigungen erforderlich sein. Ausreichende Kenntnisse des EU-Zollrrechts, beispielsweise im Hinblick auf anwendbare Zollverfahren und zollrechtliche Bewilligungen sind Voraussetzung, um Geschäftsabläufe erfolgreich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.
Um Unternehmen über die zolltechnischen Konsequenzen zu informieren, haben die deutschen Spitzenverbände (Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels (AVE), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV)) eine gemeinsame, bundesweite Veranstaltungsreihe "Brexit und Zoll" mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) initiiert. Die erfahrenen Referenten kommen aus Verwaltung und Wirtschaft (BMF, Generalzolldirektion (GZD), BMW Group).
Die einzige Station in Bayern war die Veranstaltung am 26. September in der IHK Akademie Mittelfranken, von der Sie im Anschluss einige Bilder sehen. Online gibt die IHK mit ihrer Brexit-Checkliste weitere Hilfestellung für Unternehmen, um den Brexit bestmöglich zu meistern.