Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Fachkräfte für Mittelfranken AKTUELL
Ansprechpartner/innen (1)
Sondernewsletter - Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft Erscheinungsdatum: 2. März 2020
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
bis zum Jahr 2035 wird das Angebot an Arbeitskräften in Deutschland um bis zu sechs Millionen abnehmen – und ohne fortgesetzte Zuwanderung von Fachkräften würde diese Zahl sogar noch deutlich höher ausfallen.
Die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern, den sogenannten Drittstaaten, muss daher einfacher als bisher werden. Am 7. Juni 2019 hatte der Bundestag mit diesem Ziel deswegen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) beschlossen. Am 1. März ist es nun in Kraft getreten.
"Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein dringend erforderliches und lange überfälliges Update der Gesetzgebung: Obschon weitere Liberalisierungen gut gewesen wären, ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung", erklärt Markus Neubauer, Geschäftsführer der Silbury Holding GmbH und Vorsitzender des IHK Ausschusses für Fachkräftesicherung. "Schon allein der Name des Gesetzes signalisiert, dass Deutschland Fachkräfte willkommen heißt. Jetzt gilt es, in der Region die Umsetzung zu sichern."
Lesen Sie heute, was das Gesetz an Neuem mit sich bringt und was Ihre IHK leistet, damit das Gesetz in Mittelfranken erfolgreich zur Fachkräftegewinnung beiträgt. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Ihr "FACHKRÄFTE FÜR MITTELFRANKEN"-Redaktionsteam
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft – Was bringt es?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält gleich eine Reihe von Neuerungen und Liberalisierungen, von denen besonders beruflich qualifizierte Fachkräfte profitieren können.
Ansprechpartner/inAntonia Lehner (Tel: +49 911 1335 1123, antonia.lehner@nuernberg.ihk.de)
Franziska Röder (Tel: +49 911 1335 1142, franziska.roeder@nuernberg.ihk.de)
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft – Was leistet die IHK?
Der "IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte" (IHK-FiF) steht mittelfränkischen Unternehmen als zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Rekrutierung von Fachkräften im Ausland zur Verfügung. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungesetz bietet der IHK-FiF besonders zum neu eingeführten "Beschleunigten Fachkräfteverfahren" erweiterte Dienstleistungen an.
Ansprechpartner/inAntonia Lehner (Tel: +49 911 1335 1123, antonia.lehner@nuernberg.ihk.de)
Franziska Röder (Tel: +49 911 1335 1142, franziska.roeder@nuernberg.ihk.de)
Schulung – Internationale Fachkräfte rekrutieren – Update FEG
Im Tagesseminar am 19. März 2020 bekommen „Einsteiger“ einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Insbesondere bieten wir mit dem kostenpflichtigen IHK-Seminar auch „Experten“ ein „Update“ zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Ansprechpartner/inYvonne Wetsch yvonne.wetsch@nuernberg.ihk.de)
Franziska Röder (Tel: +49 911 1335 1142, franziska.roeder@nuernberg.ihk.de)
Veranstaltungshinweise
Hier finden Sie eine Übersicht kommender Veranstaltungen in der Metropolregion Nürnberg rund um das Thema Fachkräfte.