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Ausgabe 102 Erscheinungsdatum: 17. März 2021 16:23 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Eröffnung des Corona-Schnelltestzentrums in der Industrie- und Handelskammer

Die Stadt Nürnberg hat ein Corona-Schnelltestzentrum im Atrium des "Hauses der Wirtschaft" in Nürnberg eingerichtet. Am 17. März wurde es von Oberbürgermeister Marcus König gemeinsam mit IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann eröffnet. Die IHK hatte der Stadt angeboten, das Schnelltestzentrum im "Haus der Wirtschaft" einzurichten, um allgemein einen Beitrag für mehr Testangebote zu leisten und gleichzeitig perspektivisch bei der Innenstadtbelebung zu helfen: Sollten gemäß der geplanten Öffnungsschritte Handel, Außengastronomie, Kinos etc. unter der Voraussetzung eines negativen Schnelltests wieder öffnen dürfen, steht den Kunden direkt am Hauptmarkt ein Testzentrum für diesen Zweck zur Verfügung.

Mehr zum Testzentrum und Bilder von der Eröffnung: www.ihk-nuernberg.de/s/138930

 

Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

Überbrückungshilfe III - Verfahren für reguläre Auszahlungen angelaufen

Nachdem das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen ist, können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen.

Allgemeine Informationen zu den Corona-Hilfen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

Aktualisierungen der Neustarthilfe

Das Bundeswirtschaftsministerium hat folgende Anmerkungen in den FAQs zur Neustarthilfe niedergelegt. Hier in Kürze:

  • Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen.
  • Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständiger kann nun auch ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

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