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Ausgabe 105 Erscheinungsdatum: 25. März 2021 17:43 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Finanzielle Hilfen: Neuer "Härtefallfonds" beschlossen

Bund und Länder haben sich auf einen Härtefallfonds bei den Corona-Hilfen geeinigt. Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder steuern den gleichen Betrag bei. Mit den Hilfen sollen, so das BMWi, Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind oder entstehen.

Die Erstattung soll sich nach der Überbrückungshilfe III richten, die den Höchstbetrag von 100 000 Euro je Unternehmen nicht übersteigen. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ansonsten nicht antragsberechtigt sind.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den bestehenden Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen. Sie kann nur dann gewährt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen.

Weitergehende Aussagen zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Härtefallhilfe in Bayern sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zu gegebener Zeit werden an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlicht.

Informationen zu diesen Themen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/haertefallfonds

 

Webinar-Aufzeichnung: "Überbrückungshilfe III - Was geht und was geht nicht?"

Seit dem 10. Februar 2021 können besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Überbrückungshilfe III beantragen. Am 24. März fand hierzu ein ein von der IHK-Geschäftsstelle Ansbach organisiertes Webinar statt, dessen Aufzeichnung jetzt zur Verfügung steht. Aus Steuerberatersicht wurden Vorgehensweisen und Erfahrungen erläutert und aus Bankensicht ergänzende öffentliche Finanzierungshilfen vorgestellt. Außerdem gab es einen Überblick über die Unterstützungsleistungen unserer IHK in der Corona-Krise.

Der Mitschnitt des Webinars steht ab sofort unter www.ihk-nuernberg.de/s/138972 zum Anschauen bereit.

 

Verlängerung von steuerlichen Erleichterungen

Bund und Länder haben sich auf eine weitere Verlängerung der Regelungen zu steuerlichen Erleichterungen für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen geeinigt. Das Verfahren zur "(vereinfachten) zinslosen Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer" sowie das "Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren" bleiben somit länger in gültig. Details finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/s/134689

 

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