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Ausgabe 109 Erscheinungsdatum: 6. April 2021 17:19 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe - Das ist neu!

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Darüber hinaus wurden vom BMWi noch folgende Neuerungen bekannt gegeben:

Die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht.

Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.

Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.

Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.

Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.

Junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.

Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IIIzum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe

 

Sachstandsbericht #WirtschaftTestet - Betriebliche Corona-Tests

Der DIHK hat zusammen mit BDI, ZDH sowie BDA am gestrigen Abend den so genannten Umsetzungsbericht zu betrieblichen Corona-Tests an die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder übermittelt.

Zusammenfassung: Die deutsche Wirtschaft hat seit Beginn der Corona-Pandemie durch umfassende Hygiene- und Schutzmaßnahmen einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Im Bericht werden die vielseitigen Aktionen ausführlich dargestellt: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/wirtschafttestetgegencorona_sachstandsbericht_v10.pdf

Auch unser Schnelltest-Zentrum im Atrium des Hauses der Wirtschaft am Nürnberger Hauptmarkt findet auf Seite 14 Erwähnung. Das Testangebot im Atrium der IHK wird von der Stadt Nürnberg und den Nürnberger Hilfsorganisationen betrieben.

 

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