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Ausgabe 113 Erscheinungsdatum: 14. April 2021 16:39 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Verlängerung des Lockdown bis 9. Mai / Geplante bundeseinheitliche Notbremse

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag, den 13. April beschlossen, den Lockdown in Bayern bis zum 9. Mai zu verlängern. Ebenfalls am Dienstag, 13. April hat das Bundeskabinett eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem bundeseinheitliche Regelungen bei hohen Inzidenzzahlen durchgesetzt werden sollen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 sollen künftig weiterhin die Länder über Art und Umfang von Maßnahmen entscheiden. In Landkreisen oder Städten, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 aufweisen, sollen künftig einheitliche harte Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten. Die geplante Gesetzesänderung soll bereits in der kommenden Woche in Kraft treten.

www.ihk-nuernberg.de/lockdown

 

Corona-Tests: Angebotspflicht für Unternehmen

Alle Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ab der kommenden Woche Corona-Tests anbieten. Das hat das Bundeskabinett am Dienstag, 13. April beschlossen. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung hat die Regierung auf den Weg gebracht.

Demnach müssen Arbeitgeber Schnell- oder Selbsttests einmal pro Woche anbieten. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben, körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sind mindestens zwei Testangebote pro Woche Pflicht. Dies gilt zunächst bis 30. Juni 2021.

Gemeinsame Aktivitäten der Wirtschaft haben dazu geführt, gegenüber den ersten sehr weitgehenden Regulierungsvorstellungen der Bundesregierung entscheidende Erleichterungen zu erreichen:

  • Schnelltests oder Selbsttests reichen aus,
  • Selbsttests müssen nicht unter Aufsicht durchgeführt werden,
  • Arbeitgeber müssen keinerlei Dokumentation über das Testergebnis und die zu testenden Personen durchführen. Erforderlich sind für den Arbeitgeber lediglich Nachweise über die Beschaffung von Tests oder über eine Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten,
  • die Testung muss nicht während der Arbeitszeit erfolgen.

Unternehmen, die sich bereits jetzt über betriebliche Corona-Tests informieren, Hersteller und Anbieter von Tests suchen oder Mitarbeiter schulen möchten, finden alle Informationen auf unserer Seite zu Corona-Tests:

www.ihk-nuernberg.de/corona-tests

 

Neue Termine: Web-Seminar zum/zur "Corona-Selbsttest-Begleiter/-in"

Bei der Durchführung von Selbsttests in Unternehmen können geschulte Mitarbeiter anleitend und motivierend unterstützen. Das dafür erforderliche Hintergrundwissen wird im Rahmen einer Online-Schulung vermittelt, für die es jetzt viele neue Termine gibt. Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail ein Handout und eine Teilnahmebescheinigung.

www.ihk-akademie-mittelfranken.de/w/4107

 

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