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Ausgabe 114 Erscheinungsdatum: 16. April 2021 17:16 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

BMAS: Arbeitsschutzregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Arbeitsschutzregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung um neue Bestimmungen zu regelmäßigen betrieblichen Angeboten für Corona-Tests ergänzt. Die Änderungen sind ab Montag, 19. April 2021 gültig, die Geltungsdauer wurde zudem bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert. Die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung sind:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 qm zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.
  • Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal wöchentlich einen Coronatest anbieten. Beschäftigte, die bei ihren Tätigkeiten einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, haben Anpsurch auf mindestens zweimal wöchentliche Testung. Mehr zu Corona-Tests in Unternehmen unter www.ihk-nuernberg.de/corona-tests.

Mehr Informationen zum Thema "Corona-Virus und Arbeitsschutz": www.ihk-nuernberg.de/arbeitsschutz-corona

Alle Informationen erhalten Sie in einer FAQ-Liste unter: www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV): www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

 

Corona-Tests - Beispielhafte Projekte aus Mittelfranken

Viele Unternehmen haben schon vor der Einführung der Testpflicht ihren Mitarbeitern und deren Familienmitgliedern die Möglichkeit angeboten, sich regelmäßig testen zu lassen. Die Betriebe ergänzen damit die Angebote der öffentlichen Testzentren und der Apotheken. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken will die Test-Aktivitäten von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung noch besser bündeln, um damit mehr Schlagkraft im Kampf gegen die Pandemie zu entwickeln.

Die in dieser Broschüre beschriebenen Test-Projekte in Nürnberg und Erlangen sowie in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land sollen als Anregung und Motivation dienen, ähnliche Kooperationsprojekte von Wirtschaft und Verwaltung auch in anderen Städten und Landkreisen zu initiieren:
www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/corona-tests-beispiele-mittelfranken.pdf

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken unter: www.ihk-nuernberg.de/publikation-corona-tests

Gerne steht Ihnen die IHK bei weiteren Fragen und bei der Vermittlung von Experten und Kooperationspartnern zur Verfügung.

 

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