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Ausgabe 119 Erscheinungsdatum: 27. April 2021 17:57 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Bayern passt Regelungen weitgehend an "Bundesnotbremse" an

Die Ausgangssperre in Bayern bleibt unverändert, aber Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen. Laut Beschluss des bayerischen Kabinetts gelten ab Mittwoch, 28. April 2021, die folgenden Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  • Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
  • Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen gelten wieder als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz öffnen.
  • Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen öffnen, auch wenn der regionale Inzidenzwert von 100 überschritten wird. Grundvoraussetzung ist hierfür ein höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren. 
  • Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers.
  • Darüber hinaus werden Personen mit vollständigem Impfschutz negativ getetsten Personen gleichgestellt und müssen keine Corona-Tests mehr vorlegen.

Den vollständigen Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. April 2021 finden Sie hier:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-27-april-2021/

 

BIHK begrüßt beschlossene Erleichterungen aber kritisiert fehlende Öffnungsperspektiven

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) begrüßt die heute von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Anpassungen der bayerischen Verordnungen an die Bundes-Notbremse. „Für die damit vollzogenen Erleichterungen für Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen hatten sich die bayerischen IHKs bei der Staatsregierung stark gemacht“, sagt BIHK-Präsident Eberhard Sasse. Jedoch kritisiert Sasse, dass nach wie vor in vielen Brachnen Perspektiven auf Öffnungen fehlen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des BIHK:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/bihk-pm-anpassungen-bayern-bundes-notbremse.pdf

 

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