Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Corona-Krise AKTUELL
Ausgabe 120 Erscheinungsdatum: 29. April 2021 16:49 Uhr
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht.
Wirtschaft testet: Einrichtung von Bürger-Testzentren in Betrieben
Wirtschaft testet: Unternehmen können sich nach Überprüfung und Genehmigung durch das Gesundheitsamt für „Bürgertestungen“ beauftragen lassen. Diese sog. „Beauftragung Dritter“ (§4a TestV) bietet sich nicht nur in Gewerbegebieten ohne sonstige Test-Infrastruktur an, sondern soll dazu beitragen, qualitativ hochwertige Bürgertests in allen Kommunen zu ermöglichen.
Sie möchten als "Bürgertestzentrum" beauftragt werden und so einen Beitrag für eine verbesserte Test-Infrastruktur leisten? Unter www.ihk-nuernberg.de/wirtschaft-testet finden Sie alle nötigen Voraussetzungen für die Beauftragung, den genauen Ablauf vom Antrag bis zur Inbetriebnahme des Testzentrums in Ihrem Betrieb sowie die Vorteile der „Bürgertestungen“ für Unternehmen:
www.ihk-nuernberg.de/wirtschaft-testet
Fragen und Antworten zu den Corona-Maßnahmen
Die FAQ-Liste "Corona-Krise und Wirtschaft" des bayerischen Gesundheitsministeriums wurde aktualisiert und heute, am 29. April 2021 veröffentlicht. Sie enthält Auslegungshinweise welche Betriebe öffnen dürfen ("Positiv-Liste") und welche Betriebe geschlossen bleiben müssen. Besonders für Fragestellungen zu inzidenzabhängigen Öffnungen für die verschiedenen Formen von Mischbetrieben wurden einige Auslegungshinweise neu eingearbeitet, ebenso wie zu den Regelungen für die Ausübung der körpernahen Dienstleistungen von Frisören und Fußpflegern.
Die Liste steht ab sofort zum Download bereit: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/faq-corona-krise-und-wirtschaft.pdf