Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 122 Erscheinungsdatum: 5. Mai 2021 16:44 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Verlängerung des Lockdown bis 6. Juni, aber erste Lockerungen in Sicht

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert. Bis zu diesem Datum wurden allerdings schrittweise Lockerungen beschlossen:

Außengastronomie und touristische Angebote

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden ab dem 10. Mai die Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr gestatten. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze.

Die zuständigen Staatsministerien werden für die Öffnung von Außengastronomie und Tourismus die erforderlichen Konzepte erarbeiten, insbesondere mit Regelungen zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen, Tests, Terminbuchungen etc.) erstellen. Sobald diese Unterlagen vorliegen, werden wir diese unter www.ihk-nuernberg.de/gastro zur Verfügung stellen.

Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.).

Gleichstellung geimpfter und genesener Personen mit negativ getesteten Personen

Bayern stellt bereits ab dem 6. Mai 2021 Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern damit schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. 

Weitere Lockerungen

Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung Infektionsschutzgesetzes übernommen: Dann wird es bis 24 Uhr zusätzlich möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

Und: Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Wichtige Links

Vollständiger Beschluss der bayerischen Kabinettssitzung vom 4. Mai 2021 (PDF-Dokument, www.ihk-nuernberg.de/s/139320)

BIHK-Statement: Endlich Öffnungen für Außengastronomie und Tourismus – Betriebe brauchen aber Planungssicherheit und Klarheit zu den Vorgaben (www.bihk.de)

 

"Wirtschaft testet": Jetzt auch im Stadtgebiet Nürnberg

Für Unternehmen, die sich durch das Gesundheitsamt als "Bürger-Testzentrum" beauftragen lassen möchten, übernimmt unsere IHK künftig auch für das Stadtgebiet Nürnberg die ersten Schritte des Beauftragungsprozesses: Wir geben Auskünfte für Interessenten, nehmen die Anträge der Unternehmen entgegen, prüfen sie auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit und leiten sie zum Entscheid an das Gesundheitsamt Nürnberg weiter. Mehr zu Bürger-Testzentren in Unternehmen und den Vorteilen für die Betriebe finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/wirtschaft-testet.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick