Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 125 Erscheinungsdatum: 17. Mai 2021 16:13 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern"

Zuschuss zur Ausbildervergütung

Seit März 2021 kann neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung nun auch ein Zuschuss zur Ausbildervergütung beantragt werden. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Bruttovergütung, maximal aber 4 000 EUR zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale. Die Förderung kann erstmals für den Monat März gestellt werden. Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/zuschuss-ausbildungsverguetung

NEU: Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen (bis 4 Mitarbeiter/innen)

Neu dazugekommen ist der Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen (bis 4 Mitarbeiter/innen). Bildet ein Ausbildungsbetrieb (bis 4 Mitarbeiter/innen) weiter aus, obwohl aufgrund von Corona-Anordnungen die Geschäftstätigkeit (nahezu) eingestellt werden musste, kann der Lockdown-II-Sonderzuschuss beantragt werden. Darunter ist zu verstehen, dass die Geschäftstätigkeit aufgrund Corona-bedingter, behördlicher Anordnung eingestellt oder stark eingeschränkt ist (z.B. Außerhausverkauf von Restaurants, Beschränkung des Hotelbetriebs ausschließlich auf Geschäftsreisende oder „Call/click & collect“-Modelle im Einzelhandel). Der Zuschuss beträgt einmalig 1 000 EUR pro Auszubildenden. Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/sonderzuschuss

NEU: Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge

Ebenfalls neu ist der Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge (auch digitale Angebote). Antragsberechtigt ist der Ausbildungsbetrieb, der in erheblichen Umfang von der Corona-Krise betroffen ist. Der/die Auszubildende muss im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich ganz oder teilweise die Abschlussprüfung ablegen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des dem Ausbildungsbetriebes entstandenen Kosten, maximal jedoch 500 pro Auszubildende/r. Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie unter www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html

Anträge für die Ausbildungsprämie (plus)

Die Anträge für die Ausbildungsprämie (plus) für Ausbildungen mit Beginn ab 1. Juni 2021 stehen voraussichtlich ab der Kalenderwoche 22 auf den Seiten der Arbeitsagentur bereit. Wir informieren Sie umgehend auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/corona-ausbildung-foerderung und über den Corona-Newsletter, sobald diese verfügbar sind.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick