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Corona-Krise AKTUELL
Ausgabe 127 Erscheinungsdatum: 20. Mai 2021 17:26 Uhr
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht.
Vorgaben zur Ausstellung von Testnachweisen durch Betriebe
Testnachweise sind die Voraussetzung für weitere Öffnungen in Bayerns Wirtschaft. Bis zur Einführung eines digitalen Testnachweises sollen analoge Testnachweise als Übergangslösung dienen.
- Nach aktuellen Bestimmungen genügt es in Einrichtungen mit Testpflicht (Bsp.: Einzelhandel, Friseure, Hotels, Restaurants, etc.) Tests vor Ort und unter Aufsicht zu erbringen, um einen Testnachweis auszustellen.
- Im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes kann jedoch nur dann ein Testnachweis ausgestellt werden, wenn die Testung durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung besitzt, durchgeführt wird.
Die genauen Bestimmungen sowie das vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellte Muster eines Testnachweises finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/oeffnung-von-geschaeften-und-betrieben/corona-impfung-corona-test/#testnachweis
Die IHK interveniert aktuell beim Wirtschaftsministerium mit dem Ziel, dass für die Erstellung von Testnachweisen bei betrieblichen Testungen keine höheren Anforderungen gestellt werden als bei den Einrichtungen mit Testpflicht.
Neustart Tourismus: Rahmenkonzepte für Unternehmen veröffentlicht
Ab dem 21. Mai 2021 können Beherbergungsbetriebe und touristische Dienstleiter in Bayern inzidenzabhängig ihre Betriebe öffnen. Hierzu müssen die Betriebe wie schon in der Vergangenheit ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept unter Berücksichtigung von Mitarbeitern sowie Gästen und unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der arbeitsschutzrechtlichen Schutz- und Vorsorgeregelungen erstellen. Das Schutz- und Hygienekonzept auf einzelbetrieblicher Ebene ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Wirtschafts- und Gesundheitsministerium haben hierzu die entsprechenden Rahmenkonzepte vorgelegt.
Rahmenkonzept Beherbergungsbetriebe
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-19_Rahmenkonzept_Beherbergung.pdf
Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-19_Themenblatt_Rahmenkonzept_Touristische_Dienstleister_V2.pdf
Mehr zur Öffnung von Betrieben sowie Vorlagen für Aushänge finden Sie auf unserer Website.
Impfverordnung: Impfungen durch Betriebsärzte starten am 7. Juni
Das BMG hat am 19. Mai einen Entwurf einer Neufassung der Impfverordnung veröffentlicht. Der Entwurf sieht insbesondere die von den Wirtschaftsverbänden seit längerer Zeit geforderte Einbindung von Betriebsärzten in das Impfgeschehen vor. Zudem werden die bislang geltenden Regelungen zur Priorität der Schutzimpfungen aufgehoben. Die angepasste Verordnung wird voraussichtlich im Laufe der Kalenderwoche 21 (24. bis 30. Mai) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Für Betriebe, die ab dem 7. Juni mit Impfungen starten möchten, ist nun insbesondere wichtig, die Bestellfristen für Impfstoff und Impzubehör in den Aptoheken zu beachten. Außerdem sollten Betriebe frühzeitig die internen Abläufe rund um Terminorganisation, Aufklärung, Impfung, Dokumentation und Abrechnung festlegen.
Mehr zum Thema "Impfungen durch Betriebsärzte" gibt es auf unserer Webseite unter www.ihk-nuernberg.de/impfungen-betriebsaerzte. Zahlreiche Informationsmaterialien, Übersichtsgrafiken und Leitfäden gibt es außerdem auf der gemeinsamen Plattform der Wirtschaftsverbände unter www.wirtschafttestetgegencorona.de.