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Ausgabe 128 Erscheinungsdatum: 1. Juni 2021 17:18 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Überbrückungshilfe III - Sonderregelung zur Abschreibung von Warenbeständen jetzt auch für Einkaufskooperationen möglich

Die Sonderregelung zur Abschreibung von Warenbeständen neben Einzelhändlern umfasst nun auch Einkaufskooperationen (Anhang 2 der FAQ). Die Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden von Unternehmen des Einzelhandels, Herstellern, Großhändlern und professionellen Verwendern. Das gilt auch für Kooperationen von Einzelhändlern. Dabei darf die Sonderregelung jedoch entweder von der Einkaufskooperation oder von dem Einzelhändler in Anspruch genommen werden. Eine Abschreibung derselben Ware sowohl beim Einzelhändler als auch bei der Einkaufskooperation ist nicht zulässig.

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:

www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#ueberbrueckungshilfe3

 

Überbrückungshilfe III - Förderung von Digitalisierung und Hygienemaßnahmen

Unternehmen können über die Überbrückungsilfe III unter anderem die Förderung von Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen in Anspruch nehmen. Eine Beispielliste wurde nun in den FAQs als Anhang 4 veröffentlicht.

Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:
www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#ueberbrueckungshilfe3

 

Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Der Fonds war bereits seit längerem angekündigt.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

  • Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.
  • Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Einen Überblick über die Corona-Hilfen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:
www.ihk-nuernberg.de/finanzielle-hilfen/#hilfsprogrammkultur

 

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