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Ausgabe Erscheinungsdatum: 7. Juni 2021 17:38 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Anträge für die Ausbildungsprämie / Ausbildungsprämie plus ab sofort verfügbar

Ausbildungsprämie (bei Erhalt des Ausbildungsangebotes)
Unternehmen mit bis zu 499 Vollzeitäquivalente erhalten für jeden Auszubildenden (mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021), eine Prämie in Höhe von 4.000 EUR, sofern die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre gehalten wird. Bedingung für die Auszahlung der Ausbildungsprämie ist, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen erheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Dafür wurde seit Januar 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat Kurzarbeitergeld gezahlt oder der Umsatz ist seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 zurückgegangen. Die Anträge sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern


Ausbildungsprämie plus (bei Erhöhung des Ausbildungsangebotes)
Unternehmen mit bis zu 499 Vollzeitäquivalente erhalten für jeden Auszubildenden (mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021), der die durchschnittliche Anzahl der letzten drei Jahre übersteigt, eine Prämie in Höhe von 6.000 EUR. Bedingung für die Auszahlung der Ausbildungsprämie plus ist, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen erheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Dafür wurde seit Januar 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat Kurzarbeitergeld gezahlt oder der Umsatz ist seit April 2020 in mindestens einem, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monat um 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 zurückgegangen. Die Anträge sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten der 1. Förderrichtlinie finden Sie unter:
https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-regelungen-ihk-pruefungen/corona-virus-foerdermoeglichkeiten-in-der-ausbildung-bundesprogramm-ausbildungs

 

 

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