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Ausgabe 136 Erscheinungsdatum: 24. Juni 2021 18:50 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III sowie Neustarthilfe verlängert

Mit der Weiterführung der Überbrückungshilfe III als Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe als Neustarthilfe Plus bis 30. September 2021, wurden nun auch die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.

Bitte beachten: Nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III, die bis 30. Juni 2021 eingehen, können eine Abschlagszahlung erhalten. Die FAQ zur Neustarthilfe (Plus) werden derzeit noch überarbeitet.

Eine Übersicht zu den Corona-Hilfen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe oder die kompletten Informationen auf der Seite des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Arbeitschutzverordnung überarbeitet: Mehr Spielraum, mehr Unsicherheit

Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Referentenentwurf, PDF-Datei, 159 KB) beschlossen. Die überarbeitete Verordnung tritt nach Ablauf der bisherigen Dritten Änderungsverordnung (PDF-Datei, 90 KB) am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt bis spätestens zum 11. September 2021.

Die neue Fassung der Arbeitsschutzverordnung ist etwas "weicher" formuliert als vorher: Arbeitgeber erhalten dadurch mehr Spielraum, aber leider bleiben dadurch auch mehr offene Fragen. Für die Arbeitgeber fehlt zu vielen Punkten wie beispielsweise zum Thema Home Office eine einfache und klare Regelung. So bleibt im Zweifel nur das Beibehalten eines hohen Home Office-Anteils, um haftungsrechtlich auf der sichereren Seite zu sein. Allgemein bleiben die Pflichten des Arbeitgebers nahezu identisch, zumal nach wie vor auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verwiesen wird. Diese hat sich nicht geändert.

 

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen erneut verlängert

Der GKV-Spitzenverband hat den Krankenkassen am 18. Juni empfohlen, den vom aktuellen Teil-Shutdown betroffenen Betrieben eine (erneute) erleichterte Stundung der Beiträge anzubieten. Dies gilt nun bis einschließlich der Beiträge für den Ist-Monat Juni 2021. Voraussetzung hierfür ist, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen kurzfristig zufließen.

Mehr unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-steuerstundung-und-verringerung-der-vorauszahlung/.

 

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