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Ausgabe 137 Erscheinungsdatum: 29. Juni 2021 17:25 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli / weitere Erleichterungen ab 1. Juli

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 29. Juni die Verlängerung der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung (13. BayIfSMV) um 4 Wochen bis Ende Juli beschlossen. Gleichzeitig wurden weitere Erleichterungen ab 1. Juli angekündigt. Die am 29. Juni beschlossenen Änderungen müssen noch verabschiedet werden.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Juli aus Sicht der Wirtschaft:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1 500 Zuschauer zugelassen. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1 000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Die Regelungen der einheitlichen Bundesnotbremse gelten ab 1. Juli nicht mehr: Sollte in Landkreisen oder kreisfreien Städten die 7-Tage-Inzidenz nochmals über 100 steigen, treten wieder die bayerischen Regelungen in Kraft, ergänzt um geeignete Maßnahmen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Weitere Informationen und den Bericht aus der Kabinettssitzung zum Nachlesen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/oeffnung-von-geschaeften-und-betrieben/wiedereroeffnung-der-wirtschaft/#aktuelleregelungen

 

Bayerische Härtefallhilfe: Verlängerung bis September geplant

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass die Bayerische Härtefallhilfe verlängert wird. Diese wird nun ebenfalls wie die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe bis 30. September ausgeweitet und damit auch die Antragsfrist bis 31. Oktober 2021 angepasst.

Eine Übersicht zu den Corona-Hilfen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe/#haertefallfonds oder die kompletten Informationen auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe.

 

Testverordnung: Neuerungen ab 1. Juli

Zu Beginn des Jahres ging es vor allem um den schnellen Aufbau einer umfassenden Testinfrastruktur: Viele Details blieben in der ersten Testverordnung noch ungeregelt, die Diskussion über die sich dadurch öffnenden Schlupflöcher verdrängte fast den Blick auf den erfolgreichen Kapazitätsaufbau.

Am 24. Juni wurde nun die neue, ab 1. Juli geltende Testverordnung veröffentlicht, die erstmals umfassende Dokumentations-, Melde- und Archivierungspflichten für Betreiber von Bürger-Schnelltestzentren festschreibt. Das reicht von Details zur getesteten Person über eine individuelle Test-ID jedes Tests bis zu einer Bestätigung des Getesteten über die Testdurchführung. Die Meldewege sind nun genauer definiert, für den Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Institutionen und die Prüfung der abgerechneten Tests besteht jetzt eine Rechtsgrundlage. Die Vergütung der Leistungen wurde verringert: Betriebliche Schnelltestzentren erhalten dann für durchgeführte Schnelltests max. 8 Euro, für überwachte Selbsttests max. 5 Euro. Die Anschaffungskosten für Tests werden bis max. 3,50 Euro erstattet. Bisherige Beauftragungen sind weiter gültig, für neue Beauftragungen ist eine individuelle Vorabprüfung durch die Gesundheitsämter vorgesehen.

Weitere Details unter www.ihk-nuernberg.de/wirtschaft-testet

 

Nürnberg: Corona-Testzentrum im Haus der Wirtschaft schließt am 1. Juli

Zum 1. Juli 2021 schließen die Nürnberger Hilfsorganisationen das städtische Schnelltestzentrum in der IHK Nürnberg für Mittelfranken am Hauptmarkt. Sie reagieren damit auf die sinkende Nachfrage nach Corona-Tests. Das Testzentrum im Atrium des „Hauses der Wirtschaft“ war am 17. März eröffnet worden, seitdem wurden dort 31 549 Personen getestet, davon 126 positiv (0,4 Prozent).

IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch: "Wir haben diesen konkreten Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gerne geleistet. Es war uns auch ein Anliegen, durch verstärkte Testungen zu einer Öffnungsperspektive für unsere lokale Wirtschaft beizutragen." Ein schöner Nebeneffekt sei gewesen, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise einen Eindruck vom neuen „Haus der Wirtschaft“ bekommen haben. Die IHK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während des Betriebs des Testzentrums in einem anderen Raum untergebracht waren, ziehen nun wieder zurück in das Atrium und stehen den Kundinnen und Kunden damit wieder an gewohnter Stelle zur Verfügung.

Die Pressemeldung: www.ihk-nuernberg.de/s/139621

 

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