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Ausgabe 143 Erscheinungsdatum: 23. August 2021 16:30 Uhr

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3G-Regel in Innenräumen in Kraft: Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis 10. September

Gemäß der Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen­verordnung (13. BayIfSMV), die am 20. August veröffentlicht wurde, gilt seit heute (Montag, 23. August) in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr die 3G-Regel in Innenräumen. Diese Änderung war ja bereits angekündigt worden und setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Für Betriebe, die von der 3G-Regel betroffen sind, haben wir bereits neue Vorlagen für Aushänge angefertigt. Diese Plakate können unter www.ihk-nuernberg.de/corona-aushaenge heruntergeladen werden.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute außerdem angekündigt, dass die Staatsregierung Art und Umfang der Corona-Maßnahmen künftig nicht mehr von den Inzidenzwerten, sondern von der Belegung der Krankenhäuser abhängig machen möchte. Einschränkungen gäbe es dann nicht mehr automatisch beim Überschreiten von Inzidenzwerten, sondern erst dann, wenn die Intensivbetten in einer Region knapp würden. Grundsätzlich würde die 3G-Regel dann überall in Bayern gelten. Zur Umsetzung dieses in Baden-Württemberg bereits erprobten Modells soll eine "Krankenhaus-Ampel" entwickelt werden. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, ist aber noch offen.

www.ihk-nuernberg.de/wiedereroeffnung-der-wirtschaft

 

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